Bundessozialgericht befasst sich mit Kostenstreit in WG

Ein Streit um Kosten in Wohngemeinschaften für ältere Menschen landet vor dem höchsten deutschen Sozialgericht. Experten erwarten eine Grundsatzentscheidung - auch über die Zukunft der Senioren-WG.
von  dpa
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa © dpa

München/Kassel (dpa/lby) - Eine bayerische Krankenkasse streitet mit Bewohnern von Senioren-Wohngemeinschaften um die Übernahme von Kosten - nun landen die Klagen vor dem Bundessozialgericht (BSG). In dem Streit geht es etwa um die Übernahme von Kosten für das Anziehen von Thrombosestrümpfen oder für das Spritzen von Insulin. Dies fällt nach Ansicht der AOK Bayern unter die sogenannte einfache medizinische Behandlungspflege und soll vom Personal in einer Senioren- oder Demenz-WG übernommen werden, so dass für die Krankenkasse keine weiteren Kosten anfallen.

Die Vorinstanz, das Bayerische Landessozialgericht, hatte drei Klägern - Privatpersonen - Recht gegeben und die Krankenkasse zur Übernahme der Kosten verpflichtet. Die AOK Bayern hat gegen das Urteil Revision eingelegt, da sie "eine endgültige juristische Klärung der Frage" anstrebe, wie eine Sprecherin der Kasse mitteilte.

Nach Ansicht von Experten hätte ein Urteil zugunsten der Kasse in der Praxis jedoch gravierende Auswirkungen. So kämen durch einen Wegfall der Kostenübernahme in vielen Fällen hohe Mehrkosten auf Betroffene zu. Angehörige von Bewohnern und Pflegedienste sehen durch einen Wegfall der Kostenübernahme die Zukunft der Wohnform Senioren-WG grundsätzlich infrage gestellt.

Ein Urteil des BSG, der höchsten Instanz des Sozialrechts, dürfte richtungsweisend für viele weitere Fälle sein. Allein in Bayern waren 2019 rund 150 ähnliche Fälle bei Gericht gelandet, darunter auch Klagen gegen eine weitere Krankenkasse, wie das Bayerische Landessozialgericht zum damaligen Verfahren mitgeteilt hatte.

Bis zur rechtlichen Klärung übernimmt die AOK Bayern die strittigen Kosten weiterhin. Verhandlungstermine für die drei Fälle vor dem BSG in Kassel stehen noch nicht fest.

Ende 2019 gab es 403 ambulante Wohngemeinschaften mit rund 3000 Bewohnern in Bayern. Deutschlandweit gab es 2016 rund 3200 ambulante Wohngruppen - so eine Schätzung des Bundesgesundheitsministeriums.

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