Bundespolizei nimmt zwei Schleuser in Ungarn fest

Beamten der Passauer Bundespolizei ist es gelungen, zwei Menschenschlepper in Ungarn festzunehmen.
az |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Einer der festgenommen Schleuser in Budapest.
Bundespolizei Einer der festgenommen Schleuser in Budapest.

Passau - Gemeinsam mit der ungarischen Polizei konnte die Bundespolizei zwei Menschenschlepper in Ungarn festnehmen. Die Aktion erfolgte am 30. und 31. August in Budapest – schon vor längerer Zeit hatte die Staatsanwaltschaft Passau internationale Haftbefehle gegen die beiden Beschuldigten erlassen. Es besteht der dringende Tatverdacht, dass die Männer - ein 46-jähriger Syrer und ein 41-jähriger Ungar - Teil einer <Schleuserbande sind.

Der Vorwurf der Passauer Staatsanwalschaft: Gegen ein Entgelt haben die Verdächtigen die illegale Einreise nach Deutschland, überwiegend von Syrern, Irakern und Afghanen, organisiert und durchgeführt. Von November 2014 bis Juli 2015 soll die Bande bis zu 20 Mal im Raum Passau illegal geschleust haben – der Ertrag soll sich im fünfstelligen Bereich bewegen.

Lesen Sie hier: Neue Hinweise zum Giesinger Messer-Mörder

Da in diesem Zeitraum mehrere Schleuser auf frischer Tat ertappt werden konnten, nahm die Bundespolizeiinspektion Passau daraufhin die Ermittlungen auf, die dann zur ungarischen Schleusungsorganisation führten.

Die beiden festgenommenen Schleuser werden noch in dieser Woche dem Ermittlungsrichter in Budapest vorgeführt. Ein dritter internationaler Haftbefehl gegen ein weiteres Bandenmitglied konnte nicht sofort vollstreckt werden, da sich der Syrer bereits wegen der Beteiligung an banden- und gewerbsmäßigen Einschleusungen in Ungarn in Haft befindet.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.