Bundesgerichtshof verhandelt über Unternehmens-Bewertungen

Das Bewertungssystem des Online-Portals Yelp beschäftigt heute den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Geklagt hat die Betreiberin mehrerer Fitnessstudios im Raum München.
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Bundesgerichtshof. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild
dpa Bundesgerichtshof. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild

Karlsruhe - Das Bewertungssystem des Online-Portals Yelp beschäftigt heute den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Geklagt hat die Betreiberin mehrerer Fitnessstudios im Raum München. Sie wirft Yelp vor, wegen einer zu schlechten Gesamtbewertung Kunden verloren zu haben. (Az. VI ZR 495/18)

Auf Yelp vergeben die Nutzer einen bis fünf Sterne, dazu können sie etwas schreiben. In die Gesamtbewertung fließen allerdings nicht alle Bewertungen ein. Eine automatisierte Software identifiziert nur die "empfohlenen Beiträge", die Yelp für hilfreich hält. Bei einem der Studios führte das etwa zu 2,5 Sternen aufgrund von zwei Bewertungen. 74 überwiegend sehr positive Beiträge blieben unberücksichtigt.

Zuletzt hatte das Oberlandesgericht München Yelp untersagt, die Fitnessstudios auf diese Weise zu bewerten, und der Betreiberin Schadenersatz zugesprochen. Der BGH kann sein Urteil direkt am Verhandlungstag verkünden oder dafür einen Extra-Termin ansetzen.

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