Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe gegen Vergewaltiger

Nach der Vergewaltigung von zwei Spaziergängerinnen und der sexuellen Nötigung einer weiteren Frau hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Verurteilung eines Mannes zu 14 Jahren Haft bestätigt. Wie das Landgericht Memmingen am Donnerstag mitteilte, hat der BGH die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen.
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Die Statue der Justitia steht mit einer Waage und einem Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild
dpa Die Statue der Justitia steht mit einer Waage und einem Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Karlsruhe/Memmingen - Nach der Vergewaltigung von zwei Spaziergängerinnen und der sexuellen Nötigung einer weiteren Frau hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Verurteilung eines Mannes zu 14 Jahren Haft bestätigt. Wie das Landgericht Memmingen am Donnerstag mitteilte, hat der BGH die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil des Landgerichts rechtskräftig.

Der Mann hatte im Dezember 2018 in Egg an der Günz im Allgäu eine Spaziergängerin, die mit ihrem Hund unterwegs war, vergewaltigt. Zwei Tage danach missbrauchte er eine Frau in Babenhausen in ihrem Auto. Eine knappe Stunde nach der Tat lauerte er einer dritten Frau auf. Diese war gerade dabei, Tannenzweige für einen Adventskranz zu sammeln, als sie überfallen wurde. Sie wehrte sich mit einer Schere. Die Polizei konnte den Täter noch am selben Abend festnehmen.

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