Bundesarbeitsgericht beschäftigt sich mit Urlaubsansprüchen

Erfurt - Unter welchen Umständen Urlaub verfällt, will das Bundesarbeitsgericht heute in Erfurt erörtern. Erwartet wird ein Grundsatzurteil. Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob und wie umfassend Arbeitgeber Angestellte im Vorfeld vor dem Verfall von Urlaubsansprüchen warnen müssen. Geklagt hat ein Wissenschaftler, der für die Max-Planck-Gesellschaft in München gearbeitet hatte. Der Forscher möchte 51 Tage Urlaub bezahlt bekommen, den er bis zum Ende seines Arbeitsvertrages nicht mehr genommen hatte.
Das höchste deutsche Arbeitsgericht muss bei seiner Entscheidung auch die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes im Blick haben. Arbeitsrechtler erwarten, dass die Entscheidung der Richter die Praxis der Urlaubsgewährung von Arbeitgebern verändern wird.