Bundesarbeitsgericht beschäftigt sich mit Urlaubsansprüchen

Unter welchen Umständen Urlaub verfällt, will das Bundesarbeitsgericht heute in Erfurt erörtern. Erwartet wird ein Grundsatzurteil.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Ein Schuld des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt ist zu sehen. Foto: Martin Schutt/Archiv
dpa Ein Schuld des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt ist zu sehen. Foto: Martin Schutt/Archiv

Erfurt - Unter welchen Umständen Urlaub verfällt, will das Bundesarbeitsgericht heute in Erfurt erörtern. Erwartet wird ein Grundsatzurteil. Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob und wie umfassend Arbeitgeber Angestellte im Vorfeld vor dem Verfall von Urlaubsansprüchen warnen müssen. Geklagt hat ein Wissenschaftler, der für die Max-Planck-Gesellschaft in München gearbeitet hatte. Der Forscher möchte 51 Tage Urlaub bezahlt bekommen, den er bis zum Ende seines Arbeitsvertrages nicht mehr genommen hatte.

Das höchste deutsche Arbeitsgericht muss bei seiner Entscheidung auch die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes im Blick haben. Arbeitsrechtler erwarten, dass die Entscheidung der Richter die Praxis der Urlaubsgewährung von Arbeitgebern verändern wird.

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.