Bund zahlt Bayerns Hartz-IV-Empfängern Familiengeld zurück

Für rund acht Prozent der Familien in Bayern war das Familiengeld der Staatsregierung in den vergangenen Monaten ein Nullsummenspiel. Das soll sich nun ändern - auch rückwirkend.
dpa |
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Ein Bewilligungsbescheid für das Bayerische Familiengeld liegt neben einer Kiste mit Bauklötzen. Foto: Matthias Balk/Archiv
dpa Ein Bewilligungsbescheid für das Bayerische Familiengeld liegt neben einer Kiste mit Bauklötzen. Foto: Matthias Balk/Archiv

München (dpa/lby) - Der monatelange Streit um Familiengeldzahlungen für bayerische Hartz-IV-Empfänger zwischen Bund und Freistaat ist beigelegt. "Wir haben jetzt einen Kompromiss, mit dem wir beide gut leben können", sagte Sozialministerin Kerstin Schreyer (CSU) am Freitag der Deutschen Presse-Agentur in München. Damit ist klar, dass auch Empfänger von Hartz-IV das Familiengeld erhalten. Das seit September 2018 ausgezahlte Familiengeld in Bayern beträgt monatlich 250 Euro pro Kind im Alter von 13 bis 36 Monaten, ab dem dritten Kind beträgt der Zuschuss 300 Euro.

Der Kompromiss sieht eine Präzisierung im Gesetzestext für das Familiengeld vor, so dass die Auszahlung dem Zweck einer "förderlichen frühkindlichen Betreuung des Kindes" zugeordnet wird. Im Gegenzug verzichtet der Bund ab sofort bei Neuanträgen auf die Anrechnung des Familiengeldes auf Hartz-IV-Zahlungen und hat sich zudem bereiterklärt, schon angerechnete und damit einbehaltene Zahlungen zurückzuerstatten. Dies könne laut Schreyer aber erst nach der Verabschiedung der Gesetzesnovelle im bayerischen Landtag erfolgen. Wann das passiert, ist noch offen. Am kommenden Dienstag will zunächst das Kabinett grünes Licht für die Änderungen geben.

In Bayern galten bislang zwei unterschiedliche Regelungen bei der Auszahlung des Familiengeldes: Eltern, die von Hartz IV leben, erhielten im Normalfall kein zusätzliches Familiengeld, weil der Bund es aufgrund der bisherigen Gesetzesgrundlage als zusätzliche Einnahme verbuchte. Davon ausgenommen waren aber die Empfänger in den so genannten Optionskommunen - Ingolstadt, Schweinfurt, Erlangen und Kaufbeuren oder in den Landkreisen Würzburg, Ansbach, München, Miesbach, Günzburg und Oberallgäu. Denn hier hat der Bund keinen Zugriff auf die Höhe des ausgezahlten Hartz-IV-Satzes.

Die erst vor einer Woche von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) angedrohte Klage gegen den Bund dürfte damit wieder vom Tisch sein. Schreyer betonte, dass der in "langen und zähen Verhandlungen" gefundene Kompromiss nun eine schnelle Lösung möglich mache. Bayernweit seien bislang rund 275 000 Familiengeldbescheide erteilt worden, bei rund acht Prozent der Familien sei das Familiengeld bislang auf Hartz-IV angerechnet worden.

Die Einigung stieß durchweg auf ein positives Echo. "Ich begrüße es, dass sich endlich Vernunft auf beiden Seiten durchsetzt", sagte etwa der Chef der Arbeiterwohlfahrt, Thomas Beyer. "Hätte die Staatsregierung sauberer gearbeitet und Bundesminister Hubertus Heil (SPD) nicht auf fragwürdiger Rechthaberei bestanden, hätten nicht die am meisten hilfsbedürftigen Familien Monate lang auf die Unterstützung warten müssen."

Für Susanne Ferschl, bayerische Bundestagsabgeordnete der Linken, ist mit der Einigung die Geldnot vieler einkommensschwacher Familien aber nicht generell gelöst: "Einkommensarme Familien und Kinder brauchen mehr Unterstützung - egal wo sie wohnen. Es ist scheinheilig, wenn die CSU im Bund jeden sozialen Fortschritt blockiert, sich aber gleichzeitig bei den Menschen in Bayern einen sozialen Anstrich verpasst." Die Linke fordere daher die Anhebung des Kindergeldes deutschlandweit auf 328 Euro pro Monat.

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