Bürgermeister in Oberfranken festgenommen - Untreueverdacht

Zapfendorf - Der Bürgermeister der oberfränkischen Gemeinde Zapfendorf, Matthias Schneiderbanger (CSU), ist festgenommen worden. Der 37-Jährige soll Geld der Marktgemeinde veruntreut haben, wie die Staatsanwaltschaft Hof am Mittwoch mitteilte. Der Leitende Oberstaatsanwalt Gerhard Schmitt sagte, man stehe noch am Anfang der Ermittlungen. Bei Hausdurchsuchungen seien Unterlagen sichergestellt worden, die nun weiter geprüft werden müssten. Deshalb machte Schmitt zunächst keine Angaben über die mutmaßlich veruntreute Summe. Die Zeitung "Fränkischer Tag" (Mittwoch) berichtete von 300 000 Euro, die der Bürgermeister illegal sich genommen haben soll.
Schneiderbanger ist im März 2014 zum Rathauschef von Zapfendorf im Landkreis Bamberg gewählt worden. Dem Zeitungsbericht zufolge hatte der CSU-Politiker aber bereits vor seiner Wahl für die Kommune als Leiter des Standesamtes und stellvertretender Kassenverwalter gearbeitet. Es bestehe der Verdacht, dass er schon damals in die Gemeindekasse gegriffen hat.
Weitere Einzelheiten wollen die Ermittler am Donnerstag mitteilen. Dann habe auch die Ermittlungsrichterin über die Haftfrage entschieden, sagte der Chef der Staatsanwaltschaft. Da es sich um eine Wirtschaftsstraftat handelt, ist die darauf spezialisierte Hofer Anklagebehörde für den Fall zuständig.
Für den Donnerstagabend ist auch eine Sitzung des Marktgemeinderats geplant. Zweiter Bürgermeister Siegfried Bauer hat die Amtsgeschäfte im Rathaus übernommen. Am Mittwoch sagte er, er könne zu dem Thema bislang nichts sagen, da es sich um ein laufendes Verfahren handle. Die am Main gelegene Marktgemeinde hat rund 5000 Einwohner.
Schneiderbanger, der in Zapfendorf aufgewachsen ist, wurde im Frühjahr 2014 gewählt, sein Vorgänger war aus Altersgründen nicht mehr angetreten. Auf seiner Internetseite wirbt Schneiderbanger mit dem Slogan "Ehrlich, menschlich, bescheiden" für sich und seine Politik. Als Ziel seiner Arbeit formulierte der Christsoziale: "Reform der Organisation der Gemeinde nach wirtschaftlichen Grundsätzen".