Bürgermeister darf nicht ins Amt zurück
München - Der Bürgermeister von Taufkirchen bei München darf vorerst nicht in sein Amt zurück. Das Verwaltungsgericht München bestätigte gestern Jörg Pötkes vorläufige Entfernung aus dem Dienst (Az.: M 19 D1 12.622). Die Begründung steht noch aus.
Der 66-Jährige hatte in einem Eilverfahren beantragt, die Suspendierung aufzuheben. Nach mehrstündiger mündlicher Verhandlung kam die Kammer aber nun offensichtlich zu dem Ergebnis, dass Pötke in dem noch ausstehenden förmlichen Disziplinarverfahren keine günstigen Aussichten hat. Die Landesanwaltschaft wird in diesem Verfahren die endgültige Entfernung des Bürgermeisters aus dem Dienst fordern.
Im November hatte die Landesanwaltschaft die vorläufige Dienstenthebung des 66-jährigen Gemeindeoberhaupts verfügt. Vorangegangen waren Ermittlungen der Behörde, ausgelöst durch die Kündigung eines hohen Beamten am Stadtrat vorbei.
Die Liste der Vorwürfe gegen Pötke enthielt „schwerwiegende Dienstvergehen“. Mitarbeiter warfen dem Bürgermeister von der Initiative Lebenswertes Taufkirchen (ITL) „Mobbing“ vor.
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