Bürgerbeauftragter fordert Ausnahmen von Bonpflicht

München (dpa/lby) - Die umstrittene Bonpflicht sollte nach Ansicht des Bürgerbeauftragten der Staatsregierung für Mittelständler bei Kleinstbeträgen abgeschafft werden. "Es muss schnellstmöglich eine Lösung für Beträge unter zehn Euro gefunden werden", sagte Klaus Holetschek am Montag in München.
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Person hält Bon in der Hand. (Archivbild)
Marijan Murat/dpa Person hält Bon in der Hand. (Archivbild)

München (dpa/lby) - Die umstrittene Bonpflicht sollte nach Ansicht des Bürgerbeauftragten der Staatsregierung für Mittelständler bei Kleinstbeträgen abgeschafft werden. "Es muss schnellstmöglich eine Lösung für Beträge unter zehn Euro gefunden werden", sagte Klaus Holetschek am Montag in München. Angesichts der Bonflut in Bäckereien, Metzgereien und Friseursalons forderte er, den Mittelstand von "bürokratischen Knebeln" zu befreien. Nachdem Frankreich Woche die Bonpflicht für Kleinbeträge abgeschafft habe, müssten auch in Deutschland von den Finanzbehörden Spielräume ausgelotet werden. Holetschek soll am Donnerstag (6. Februar) im Landtag zum Baustaatssekretär ernannt werden.

Bislang haben Unternehmen in Bayern offenbar kaum Chancen darauf, von der Bonpflicht befreit zu werden. "Nach meinen Informationen werden die Ausnahmegenehmigungen sehr restriktiv vergeben, die meisten werden abgelehnt", sagte der Präsident des Bayerischen Handwerkstags, Franz Xaver Peteranderl, kürzlich in München. Auch das bayerische Finanzministerium erklärte, dass es eine Befreiung nur geben könne, wenn die Belegausgabe "im Einzelfall unzumutbar" sei und betonte, dass die Kosten der Ausgabe alleine nicht dafür ausreichten. Dies sei eine bundeseinheitliche Regelung.

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