Bürger können für "Mietenstopp" unterschreiben

München (dpa/lby) - Bayerns Bürger können ab sofort für einen "Mietenstopp" unterschreiben. In insgesamt 162 Städten und Gemeinden in Bayern will sich das Volksbegehren so für faire Mieten einsetzen und dem Markt eine "Atempause" gönnen.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Eine Frau hälte eine Unterschriftenliste für ein Volksbegehren in der Hand. Foto: Jennifer Weese/dpa
dpa Eine Frau hälte eine Unterschriftenliste für ein Volksbegehren in der Hand. Foto: Jennifer Weese/dpa

München (dpa/lby) - Bayerns Bürger können ab sofort für einen "Mietenstopp" unterschreiben. In insgesamt 162 Städten und Gemeinden in Bayern will sich das Volksbegehren so für faire Mieten einsetzen und dem Markt eine "Atempause" gönnen. Das teilten die Initiatoren am Mittwoch zum Aktionsstart mit. Das Recht auf Wohnen werde immer mehr zu einer sozialen Frage, sagte die Vorsitzende des DMB Mieterverein Münchens, Beatrix Zurek.

Am Ende soll ein Gesetz auf den Weg gebracht werden, das die Mieten in den Gemeinden Bayerns für sechs Jahre einfriert - bei laufenden Mietverträgen. Damit auch weiter in neue Wohnungen investiert wird, sollen Neubauten von diesem Gesetz ausgenommen werden. Weitere Ausnahmen soll es für Vermieter geben, bei denen die Miete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Auch bei Modernisierungen und Wiedervermietung ist eine Erhöhung bis zu einem Betrag von 80 Prozent der Vergleichsmiete möglich.

Direkt nach Start des Volksbegehrens äußerte sich Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) zu dem Verfahren. "Ein Landesgesetz, das die Mieten für Wohnungen auf dem freien Markt für sechs Jahre einfriert, ist verfassungswidrig", teilte der Minister mit. Die Initiatoren schätzen die Situation anders ein. Sie beziehen sich mit dem Gesetzesentwurf auf das Verwaltungsrecht und nicht auf das Mietrecht. "Und hier gibt es schlicht und einfach auch eine Gesetzgebungskompetenz des Landes Bayern", erklärte Zurek. Außerdem habe man im Vorfeld mehrere Gutachten anfertigen lassen und den Entwurf überprüft, sagte der Unterstützer des Volksbegehrens, Roland Fischer von der Münchner SPD.

Zum Trägerkreis des Volksbegehrens zählen unter anderem Mietervereine, SPD, Linke und der Deutsche Gewerkschaftsbund.

Mit einem Volksbegehren können Bürger in Bayern Gesetze initiieren oder ändern. Dafür müssen in einem ersten Schritt mindestens 25 000 Unterschriften gesammelt werden. Wird das Volksbegehren dann zugelassen, müssen zehn Prozent der Wahlberechtigten im Freistaat innerhalb von zwei Wochen Unterschriftenlisten in den Rathäusern unterzeichnen, um erfolgreich zu sein. Dann muss der Landtag den Gesetzesvorschlag annehmen oder es findet ein Volksentscheid statt.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.