Buben (4) auf Herd gesetzt: Knast für Pflegemutter

Laut Gericht hat sie dem Kind (4) „Höllenqualen“ zugefügt – dafür kommt die Angeklagte in den Knast, ihr Mann dagegen mit Bewährung davon.
Harald Keller |
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Die beiden angeklagten Pflegeeltern mit den Anwälten.
Harald Keller Die beiden angeklagten Pflegeeltern mit den Anwälten.

Deggendorf - Sie haben den kleinen Markus (Name geändert) schwer misshandelt, ihn auf die heiße Ofenplatte gesetzt – obwohl sie den Vierjährigen eigentlich zur Pflege genommen hatten und ihm Geborgenheit schenken sollten. Am Mittwoch ist das angeklagte Ehepaar aus dem Landkreis Regen nun wegen der Misshandlung ihres Pflegekindes (4) vom Deggendorfer Gericht verurteilt worden: Die 35-jährige Kinderkrankenschwester und Mutter fünf eigener Kinder muss zwei Jahre und neun Monate in Haft. Ihr Mann (36) kam mit einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten davon.

Während des Urteils brach die 35-Jährige plötzlich in Tränen aus, riss sich von ihrem Mann los und stürzte aus dem Saal. Erst als wieder Ruhe einkehrte, konnte die Landgerichtsvizepräsidentin Gisela Schwack weiter über das Urteil sprechen. Die Sachverhalte konnten zwar nur teilweise aufgeklärt werden. Aber dennoch ist für sie klar: Die schweren Verbrennungen am Gesäß und am Körper des Vierjährigen wurden ihm definitiv in der Pflegefamilie zugefügt, weil das Kind den Angeklagten verletzungsfrei übergeben worden war.

 

"Kein Kind bleibt auf einer solchen Platte freiwillig sitzen"

 

Anderslautende Szenarien glaubte die Richterin nicht. Etwa dass sich das Kind selbst verletzt habe oder gar freiwillig auf der heißen Steinplatte sitzengeblieben sei. „Laut dem medizinischen Gutachter sind dem Kind beim Sitzen auf einer heißen Platte die Nervenzellen verbrannt worden, sodass es Höllenqualen erlitten haben muss. Kein Kind bleibt auf einer solchen Platte freiwillig sitzen. Es steht sofort wieder auf.“

Um die Wunden, die sie dem Kind zugefügt haben muss, kümmerte sich die Pflegemutter nicht. Die Wundbehandlung sah laut Richterin so aus, dass die Wunden mit Salbe „zugekleistert“ wurden. Die Mutter sei mit ihren fünf eigenen und zwei Pflegekindern völlig überfordert gewesen und hätte nur das Jugendamt anrufen brauchen – das hätte den kleinen Markus sofort aus der Familie genommen. „Sie taten es aber nicht, weil Sie etwas zu verbergen hatten”, hielt die Richterin der Frau vor.

 

Anwalt: Frau will in Revision gehen

 

Mit den Misshandlungen haben die Pflegeeltern das Kind zudem nachhaltig geschädigt. Ihm würden auch keine Schönheitsoperationen mehr gegen die schweren Verbrennungsnarben helfen. Zudem sei seine körperliche Entwicklung hin zum Jugendlichen und Erwachsenen sehr beeinträchtigt.

Auf AZ-Nachfrage kündigte der Verteidiger der Frau Revision an. Ihr Rechtsanwalt Reinhard Perlet sagte zum Fall: „Es gibt einfach zu viele Ungereimtheiten, die nicht geklärt wurden.” So lange das Revisionsverfahren läuft, bleibt die Kinderkrankenschwester auf freiem Fuß.

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