Bub von Tor erschlagen! Justiz ermittelt gegen Lehrer
Nach dem tragischen Unfall im Sportunterricht: Der Staatsanwalt will den Pädagogen wegen fahrlässiger Tötung anklagen. Damit wäre der beruflich erledigt.
ANSBACH Der tragische Unfalltod des 14-jährigen Schülers Tobias S. aus Dentlein (Kreis Ansbach) im Sportunterricht hat für den Lehrer, der damals die Aufsicht führte, dramatische Folgen. Für ihn geht es nach dem gegenwärtigen Stand der Ermittlungen um Kopf und Kragen – strafrechtlich, vor allem aber beruflich.
Das eigentliche Geschehen in der Turnhalle der Dentleiner Hauptschule war von Polizei und Staatsanwaltschaft schnell aufgeklärt. Die Schüler der 7. und 8. Klasse, so das Ergebnis der amtlichen Untersuchungen, wollten unter Anleitung des Pädagogen Volleyball spielen. Um das Netz, wie geplant, in Längsrichtung aufhängen zu können, hakte ein Schüler das an einem Karabinerhaken befestigte Handballtor aus. Dort sollte das Volleyballnetz befestigt werden. Weil das notwendige Werkzeug fehlte, wurde das Netz dann aber doch quer in der Halle aufgehängt. Daran, das Tor danach wieder zu sichern, dachte allerdings keiner mehr.
Der Lehrer leistete sofort Erste Hilfe
Kurz darauf passierte das Unfassbare. Das ungesicherte, fast drei Zentner schwere Tor fiel genau in dem Augenblick um, als Tobias daran vorbeilief. Er wurde seitlich am Kopf getroffen, seine Halsschlagader aufgerissen. Der Lehrer leistete sofort Erste Hilfe, während die entsetzen Mitschüler den Notarzt verständigten. Dem gelang es immerhin, den Zustand des schwer verletzten Schülers zu stabilisieren – am Ende jedoch ohne nachhaltigen Erfolg. Zwei Tage nach der Einlieferung ins Krankenhaus starb Tobias.
Die Ansbacher Justiz überlegt zur Zeit, wie sie den Fall rechtlich ahnden will. Nach Informationen der AZ hat sich die Staatsanwaltschaft bereits darauf festgelegt, dem Sportlehrer den Schwarzen Peter zuzuschieben. Er, so die Argumentation der Behörde, habe seine Aufsichtspflicht verletzt, weil er nicht die Wiederbefestigung des Tores an dem Karabinerhaken veranlasste – und sich dadurch der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht.
Einen Prozess mit großem Brimborium dürfte es deswegen trotzdem nicht geben. Die mutmaßliche Straftat des Pädagogen könnte durchaus mit einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft bereinigt werden. Aber von der Höhe des Strafbefehls hängt ab, ob der Lehrer auch noch mit disziplinarrechtlichen Folgen rechnen muss. Im schlimmsten Fall könnte er seinen Beamtenstatus und seine Pensionsansprüche verlieren.
Helmut Reister
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