Bub (11) spielt „Star Trek“ – dann sind über 30 Kühe tot

Wie das passiert ist? Der junge Urlauber auf dem Bauernhof durchlöchert Maisballen – in seinen Augen „Klingonen“. Das Futter verdirbt, die Kühe werden krank.
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Kühe statt Klingonen: Ein Urlauber-Bub aus Stuttgart hat im Allgäu „Star Trek“ nachgespielt und dabei das Futter für die Tiere verdorben.
dpa/imago Kühe statt Klingonen: Ein Urlauber-Bub aus Stuttgart hat im Allgäu „Star Trek“ nachgespielt und dabei das Futter für die Tiere verdorben.

Für den Urlauber-Bub war es nur ein Spiel, als er auf einem Bauernhof im Allgäu „Star Trek“ nachahmte und mit einem Stab Löcher in die Maisballen stach. Doch am Ende starben deswegen über 30 Kühe, und dem Landwirt entstand dadurch ein erheblicher Schaden.

Dieser kuriose Fall beschäftigt an diesem Donnerstag den in Augsburg ansässigen Zivilsenat des Oberlandesgerichts. Der Landwirt aus dem Landkreis Lindau hat das Kind und seinen Vater verklagt. Er verlangt von der Familie aus dem Großraum Stuttgart rund 170 000 Euro Schadenersatz.

Das Landgericht Kempten hatte die Klage des Mannes im Januar in erster Instanz abgewiesen.

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Der Mais bleibt nur bei luftdichter Verpackung haltbar

Rückblick: Im Oktober 2013 hatte der damals Elfjährige mit seiner Familie Urlaub auf dem Hof des Milchbauers gemacht, der dort Ferienwohnungen vermietet. Wie es im Urteil des Landgerichts heißt, gab der Bub an, während des Ferienaufenthalts auf dem Hof die Science-Fiction-Serie „Star Trek“ nachgespielt zu haben. Dabei habe er die herumliegenden eingewickelten Maisballen als „Klingonen“ angesehen und mit einem Weidezaunstab Löcher in die Folien gestochen.

Durch die luftdichte Verpackung der Ballen wird das Viehfutter haltbar gemacht. Zwölf Ballen, in denen sich gehäckselter Mais befand, wurden beschädigt.

Wie der Kläger vor Gericht erklärte, war durch die Löcher Luft in das Balleninnere gelangt, was die Silage habe verderben lassen. Da die Beschädigungen für ihn nicht erkennbar gewesen seien, habe er den Mais verfüttert.

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Richter sagen: Das Kind ist nicht fahrlässig gewesen

Die tragische Folge: Der Großteil seiner Tiere sei dadurch krank geworden, einige seien sogar gestorben. Den Schaden, der ihm durch Tierarztkosten, den Kauf neuer Kühe und Milchgeldverluste entstanden sei, will er nun ersetzt bekommen.

Das Landgericht sah das anders. Das Kind habe zwar das Eigentum des Landwirts verletzt. Weil dem Buben aber die Folgen seines Handelns nicht bewusst waren, könne ihm nicht einmal Fahrlässigkeit vorgeworfen werden.

Das Gericht sah auch keine Verletzung der Aufsichtspflicht durch den Vater. Er sei nicht verpflichtet gewesen, das Kind ständig zu beaufsichtigen. Gegen das Urteil legte der Landwirt Berufung ein.

Die Frage ist nun also: Konnte der Elfjährige wissen, dass sich in den mit Folie umwickelten Siloballen Tierfutter befand und diese nicht beschädigt werden dürfen?

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