Brutal ins Gesicht getreten: Schläger-Trio verurteilt

Im Dezember gingen drei Jugendliche (18 und 19) in Passau auf einen 22-Jährigen los, mit unfassbarer Brutalität traten und schlugen sie ihn. Jetzt wurden sie zu langen Jugendstrafen verurteilt
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Er sieht wie ein harmloser junger Mann aus: Der 19-jährige Andreas R. mit seinem Anwalt – der Angeklagte muss sich wegen versuchten Mordes verantworten.
AZ Er sieht wie ein harmloser junger Mann aus: Der 19-jährige Andreas R. mit seinem Anwalt – der Angeklagte muss sich wegen versuchten Mordes verantworten.

Im Dezember gingen drei Jugendliche (18 und 19) in Passau auf einen 22-Jährigen los, mit unfassbarer Brutalität traten und schlugen sie ihn. Jetzt wurden sie zu langen Jugendstrafen verurteilt

PASSAU Auch als ihr Opfer schon am Boden lag und aus Todesangst nach seiner Mama schrie, traten sie ihm immer wieder brutal ins Gesicht: Am Freitag hat das Passauer Landgericht Andreas R. (18) und Benjamin E. (19) zu langen Jugendstrafen verurteilt. Der dritte Angeklagte, Jan M. (19), erhielt eineinhalb Jahre ohne Bewährung – wegen unterlassener Hilfeleistung.

Am Nikolaustag 2009 waren die drei Jugendlichen zufällig dem 22-jährigen Altenpfleger Marc D. vor einem Passauer Kino begegnet. Sie pöbelten ihn an, er wich aus.

Doch er konnte sich nicht retten, wurde Opfer einer brutalen Attacke. Das Gericht ging davon aus, dass ihn drei oder vier Tritte am Boden liegend trafen. Er erlitt mehrere Brüche im Gesicht und muss nun den Rest seines Lebens ein Gebiss tragen. „Die Tat hätte jeden von uns treffen können, Marc D. ist ein reines Zufallsopfer“, sagte der Vorsitzende Richter am letzten Verhandlungstag.

In der Gerichtsverhandlung sprach der Staatsanwalt von einer Brutalität, die „sehr, sehr selten“ anzutreffen sei. Der 19-jährige Anstifter Benjamin E. sei losgezogen, absichtlich aufgeputscht mit einem Medikamenten-Alkohol-Mix, mit dem Motiv „heute schlagen wir einen“, ohne Grund, ohne Motiv.

Kurz vor Urteilsverkündung verpflichteten sich die beiden Hauptangeklagten, Andreas R. und Benjamin E., dazu, ihrem Opfer Marc D. jeweils 10000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Wenig später verurteilte das Gericht den nicht vorbestraften Andreas R. wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten.

„Der Angeklagte ist ausgetickt, anders kann man das nicht sagen“, meinte der Richter. Aber er habe gewusst, was er tat. Anstifter Benjamin E. erhielt sogar fünf Jahre Gefängnis. Bei ihm wurden aber mehrere andere Taten und eine frühere Bewährungsstrafe in das Strafmaß eingerechnet. Mittäter Jan M. erhielt eineinhalb Jahre ohne Bewährung. Hubert Denk

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