Briefwahl trotz Ausgangsbeschränkungen möglich

München (dpa/lby) - Die Abgabe von Briefwahlunterlagen für die Stichwahlen am kommenden Sonntag ist auch während der Ausgangsbeschränkungen in Bayern zulässig. Darauf hat Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Sonntag hingewiesen. "Jeder darf seinen Wahlbrief zur Post oder zur Gemeinde bringen, die Allgemeinverfügung vom 20. März stellt das auch ausdrücklich klar", erklärte er. Wer wegen Krankheit oder aus sonstigen Gründen das Haus nicht verlassen könne oder wolle, dürfe sich etwa von Angehörigen helfen lassen. "Auch das ist selbstverständlich erlaubt."
Wegen der Corona-Krise findet die Wahl in zahlreichen Städten Bayerns ausschließlich per Briefwahl statt. Unterlagen bekommen betroffene Bürger automatisch per Post zugesandt. Eine persönliche Stimmabgabe im Wahllokal am 29. März ist hingegen nicht möglich. "Damit wollen wir einen bestmöglichen Infektionsschutz gewährleisten", erklärte Herrmann. Er wünsche sich, dass möglichst viele Menschen bis zum Stichwahl-Sonntag von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. "Wahlen sind das Fundament unserer Demokratie und eine Bürgerpflicht."