Bräustüberl gegen Google: Prozess um Wartezeiten

München (dpa/lby) - Das Landgericht München I befasst sich heute mit einem Streit zwischen dem Herzoglichen Bräustüberl Tegernsee und Google. Grund sind Angaben des Internetriesen zu angeblichen Wartezeiten.
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Ein Smartphone mit Angaben zu Wartezeiten wird vor dem Bräustüberl hochgehalten. Foto: Peter Kneffel/Archivbild
dpa Ein Smartphone mit Angaben zu Wartezeiten wird vor dem Bräustüberl hochgehalten. Foto: Peter Kneffel/Archivbild

München (dpa/lby) - Das Landgericht München I befasst sich heute mit einem Streit zwischen dem Herzoglichen Bräustüberl Tegernsee und Google. Grund sind Angaben des Internetriesen zu angeblichen Wartezeiten. Google hatte teils 15 Minuten, an Wochenenden sogar auch mal 90 Minuten angegeben. Der Wirt Peter Hubert hat deshalb geklagt. Er argumentierte, die Angaben seien falsch und könnten Gäste abschrecken, die sich vorab im Internet informieren. Google hatte die Angaben im Juli zwar aus dem Netz genommen. Laut Huberts Anwalt Thomas Glückstein hat das Unternehmen aber keine Unterlassungserklärung abgegeben.

Bei dem Gerichtstermin am Mittwoch geht es zunächst vor allem um die Frage, ob die Klage dem Konzern Google in Deutschland überhaupt wirksam zugestellt worden ist. Laut Anwalt Glückstein hat Google die Zustellung der Klage in Hamburg nicht akzeptiert und stattdessen auf seinen Sitz in den USA verwiesen. Auslandszustellungen seien aber aufwendig und teuer. Deshalb geht es hier um eine grundsätzliche Frage und einen Präzedenzfall.

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