Bordellbesitzer Prinz von Anhalt aus Haft entlassen

Augsburg - Der wegen Steuerhinterziehung angeklagte Marcus Prinz von Anhalt darf wenige Wochen vor seiner neuen Verhandlung das Gefängnis verlassen.
Der Haftbefehl gegen den 49-Jährigen sei zwar aufrecht erhalten worden, er sei jedoch gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden, bestätigte eine Sprecherin des Münchner Oberlandesgerichts (OLG) am Mittwoch Informationen der "Bild"-Zeitung.
Lesen Sie hier: Anwalt bestreitet versuchte Freilassung mit Fälschung
Das Landgericht Augsburg will ab 17. Mai wieder gegen den Bordellbesitzer verhandeln, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) das erste Urteil aus Augsburg aufgehoben hat. Die Augsburger Strafkammer hatte erst Anfang April einen neuen Haftbefehl gegen den Angeklagten erlassen. Eine Beschwerde dagegen war nun beim OLG erfolgreich.
Luxusautos unzulässig von der Steuer abgesetzt
Prinz von Anhalt war zu vier Jahren Gefängnis wegen Hinterziehung von mehr als 800 000 Euro verurteilt worden, weil er unzulässig seine Luxusautos von der Steuer abgesetzt haben soll. Der BGH monierte die Strafhöhe und verwies den Fall nach Augsburg zurück.
Geboren wurde Prinz von Anhalt unter dem Namen Marcus Eberhardt, seinen adelig klingenden Namen hatte er von Frederic Prinz von Anhalt gekauft. Im Sommer 2015 wurde er in Augsburg auch zu einer Geldstrafe von 60 000 Euro verurteilt, weil er in einem Brief aus dem Gefängnis einen Staatsanwalt verunglimpft hat. In zweiter Instanz wurde der 49-Jährige kürzlich aber vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen.