Bordell-König muss in den Knast

Hans-Peter F. (52) hatte Einnahmen aus dem Freudenhaus beim Fiskus zu niedrig angegeben.
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Hans-Peter F.: Steuerfahnder rechneten Umsätze hoch.
Berny Meyer Hans-Peter F.: Steuerfahnder rechneten Umsätze hoch.

Hans-Peter F. (52) hatte Einnahmen aus dem Freudenhaus beim Fiskus zu niedrig angegeben.

NÜRNBERG Das Gewerbe, an dem er am Finanzamt vorbei verdiente, pulsiert meist im Halbstundentakt. Doch der Prozess um Hinterziehung von rund 50.000 Euro an Steuern in einem seiner Freudenhäuser zog sich über drei Monate hin. Jetzt wurde der zigfach vorbestrafte Nürnberger Bordell-König Hans-Peter F. (56) am Nürnberger Amtsgericht zu einem Jahr Haft ohne Bewährung verurteilt.

Fast zwei Dutzend Zeugen hatte Richter Klaus Hellein in vielen Verhandlungstagen vernommen. Zum einen Konkurrenten, die F. angeschwärzt hatten, dass er seine Einnahmen zu niedrig angebe. Zum anderen Damen des horizontalen Gewerbes. Sie wollten den Angeklagte entlasten. Er habe ihnen auch schon mal die Miete fürs Zimmer im „Laufhaus“ erlassen, weil die Geschäfte angeblich bereits vor der großen Finanzkrise so miserabel gingen, dass keine Freier weit und breit in Sicht gewesen seien.

Die Staatsanwaltschaft ging jedoch davon aus, dass der Bordell-König für 36 Zimmer je 90 bis 125 Euro pro Tag kassierte. Was der Angeklagte bestritt. Er hatte viel weniger bei der Steuer angegeben. Der Richter nahm ihm die schlechten Umsätze aber nicht ab. cis

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