Böllerverbot in einigen bayerischen Innenstädten – Tipps der Polizei

Zum Jahreswechsel dürfen in Teilen der Würzburger, Augsburger und Nürnberger Innenstadt keine privaten Feuerwerkskörper gezündet werden.
von  Abendzeitung
Beim Öffnen von Silvesterkrachern hat sich ein junger Mann verletzt
Beim Öffnen von Silvesterkrachern hat sich ein junger Mann verletzt © dpa

WÜRZBURG/NÜRNBERG - Zum Jahreswechsel dürfen in Teilen der Würzburger, Augsburger und Nürnberger Innenstadt keine privaten Feuerwerkskörper gezündet werden.

„Da wir so große Menschenmassen erwarten, ist dies aus Sicherheitsgründen nötig“, sagte ein Sprecher der Stadt Würzburg auf ddp-Anfrage. Welche Bereiche genau betroffen seien, werde die Stadt in einer Pressekonferenz am Dienstag bekanntgeben. Sicherlich gelte das Verbot aber in der Domstraße und den angrenzenden Gassen. Hier dürften die Feiernden auch keine Flaschen und Gläser mitnehmen, was durch Sicherheitskräfte kontrolliert werde.

Aus Gründen des Brandschutzes gibt es an Silvester und am Neujahrstag auch in einigen Bereichen der Augsburger Innenstadt ein Verbot von Feuerwerkskörpern. Wie das Ordnungsamt mitteilte, sind Straßen und Plätze betroffen, auf denen sich brandgefährdete Aufbauten wie Christkindlmarkt-Buden oder Brunnenabdeckungen befinden. Dadurch sind beispielsweise der Rathaus- und der Königsplatz sowie die Philippine-Welser-Straße und die Maximilianstraße betroffen. Genaue Informationen dazu wird das Amt im Internet veröffentlichen.

In Nürnberg müssen die Feiernden auf der Burg und den dazugehörigen zwei Freiflächen auf das Zünden von Feuerwerkskörpern verzichten. Bereits seit 2000 gibt es diese „Silvesterverordnung“, die der Sicherheit der Besucher dient. „Oft wurden Kracher in die Menge oder gar Sektflaschen vom Burgberg geworfen“, rechtfertigt ein Sprecher der Stadt die Maßnahmen. Allerdings akzeptiere die Bevölkerung das Verbot. So habe es bislang noch keinen Verstoß gegeben. Entschädigt werde man durch einen Blick von der erhöht liegenden Burg, der über die ganze Stadt reiche. „Man kann dann das Feuerwerk, das von vielen Feiernden im Stadtgebiet gezündet wird, in Ruhe genießen.“

Neben den Sonderregelungen in drei bayerischen Städten weist die Polizei auf ein generelles Verbot von Feuerwerken in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen hin. „Jedes Jahr ist die Nacht von Silvester auf Neujahr eine Herausforderung für die Polizei“, sagte ein Sprecher der Behörde. Wenn die Bürger einige Tipps beachteten, konnten viele Einsätze vermieden werden.

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern beginnt ab Dienstag. Gewarnt wird dabei eindringlich vor Krachern aus dem Ausland, da diese oft nicht geprüft und deshalb sehr gefährlich seien. Auch das Herstellen von selbst gebastelten Feuerwerkskörpern ist nicht nur verboten, sondern stellt eine große Gefahr dar. Immer wieder passierten mit „Eigenbaufeuerwerken“ schwere Verletzungen.

„Kinderhände haben an den Krachern und Raketen grundsätzlich nichts verloren“, warnt die Polizei. Und im Freundeskreis sollte man darauf achten, dass offensichtlich Betrunkene kein Feuerwerk mehr zünden. Auch Alkohol am Steuer sei in der Silvesternacht immer wieder ein Problem. Verkehrsteilnehmer sollten daher beachten, dass 2010 denkbar schlecht anfange, „wenn gleich eine Trunkenheitsfahrt mit Führerscheinentzug am Beginn des neuen Jahres stünde“.

ddp

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