Böllern? Nur bis 22.30 Uhr

Ein Mann klagt, weil es in seiner Gemeinde zu viele Feuerwerke gibt, die seine Nachtruhe stören. Vor Gericht einigt er sich mit der Gemeinde
von  AZ
Bei runden Geburtstagen knallt es in der Gemeinde Marktoffingen. (Symbolfoto)
Bei runden Geburtstagen knallt es in der Gemeinde Marktoffingen. (Symbolfoto) © Daniel von Loeper

Augsburg - Ein Prozess gegen private Feuerwerke endete vor dem Verwaltungsgericht Augsburg mit einem Vergleich geendet. Ein Bürger hatte gegen die Gemeinde Marktoffingen geklagt, weil sie im vergangenen Jahr 16 private Feuerwerke genehmigt und damit seine Nachtruhe gestört habe. Anlass waren meist runde Geburtstage oder Hochzeitsfeiern.

Vor Gericht sagte die Gemeinde zu, private Feuerwerke künftig nur noch bis 22.30 Uhr zuzulassen und Knaller ohne Leuchteffekt zu untersagen. Außerdem werde der Kläger über genehmigte Feuerwerke vorab informiert, teilte das Gericht mit.

 

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.