Böllern? Nur bis 22.30 Uhr
Augsburg - Ein Prozess gegen private Feuerwerke endete vor dem Verwaltungsgericht Augsburg mit einem Vergleich geendet. Ein Bürger hatte gegen die Gemeinde Marktoffingen geklagt, weil sie im vergangenen Jahr 16 private Feuerwerke genehmigt und damit seine Nachtruhe gestört habe. Anlass waren meist runde Geburtstage oder Hochzeitsfeiern.
Vor Gericht sagte die Gemeinde zu, private Feuerwerke künftig nur noch bis 22.30 Uhr zuzulassen und Knaller ohne Leuchteffekt zu untersagen. Außerdem werde der Kläger über genehmigte Feuerwerke vorab informiert, teilte das Gericht mit.
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