Bluttat in Dachau: Angeklagter erschießt Staatsanwalt
Laut Justizministerin Beate Merk ist der Mörder des am Mittwoch im Amtsgericht Dachau erschossenen Staatsanwaltes nicht auf Waffen kontrolliert worden, bevor er den Gerichtssaal betrat.
Dachau/ München/ Ingolstadt - Es gab in dem Justizgebäude keine Kontrollen, da es sich bei dem Prozess gegen den 54 Jahre alten Transportunternehmer um ein Routineverfahren handelte. Dies sagte Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) am Abend in Dachau bei einer Pressekonferenz zu der Tat vom Nachmittag.
Der Angeklagte hatte nach der Verurteilung zu einem Jahr auf Bewährung plötzlich die Pistole gezogen, erst auf den Richter gezielt und dann den 31 Jahre alten Staatsanwalt erschossen. Der Anklagevertreter starb trotz einer Notoperation wenig später im Krankenhaus. Bei dem Prozess gegen den 54-Jährigen ging es um nicht bezahlte Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von über 40 000 Euro.
Wie Staatsanwältin Kristina Karbach auf der Pressekonferenz mitteilte, war die Waffe des Täters, eine Pistole mit dem Kaliber 6, 5, illegal. Der wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt angeklagte Dachauer Transportunternehmer war den Ermittlern zufolge unmittelbar vor der Tat zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden.
Nach den bisherigen Ermittlungen des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord in Ingolstadt stellt sich die Tat folgendermaßen dar: Der 54-Jährige muss sich wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt vor dem Amtsgericht Dachau verantworten. Nach Informationen des Bayerischen Rundfunks (BR) kommt es während der Urteilsverkündung zu einem heftigen Wortwechsel des Angeklagten mit einer Anwältin, womöglich die Verteidigerin des 54-Jährigen.
Plötzlich – laut Polizei ist es gegen 16.00 Uhr – zieht der Angeklagte eine Pistole aus der Hosentasche. Er schießt damit zunächst auf den Richter, der sich aber laut BR noch wegducken und dadurch aus der Schusslinie bringen kann. Danach streckt der 54-Jährige mit drei gezielten Schüssen in den Oberkörper den jungen Staatsanwalt nieder. Das Opfer stammt nach Polizeiangaben aus München.
Tatsächlich liegt das Amtsgericht Dachau im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft München II. Der offensichtlich nicht vorbestrafte Täter stammt nach Polizeiangaben aus Dachau. Der Todesschütze kann noch im Gerichtssaal von Justizbeamten entwaffnet und überwältigt werden. Der Bayerische Rundfunk (BR) berichtet, dass ein Notarzt sich sofort um das Leben des Anklagevertreters bemüht, der erst seit kurzem im Staatsdienst war. Der Jurist soll schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht worden, wo nach Polizeiangaben noch eine Notoperation versucht worden war. Eine Stunde nach der Tat erlag der Mann jedoch seinen Verletzungen.
Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) zeigte sich schockiert über die „brutale Straftat“. Sie sprach den Angehörigen des Opfers ihr Mitgefühl aus. Sie soll sich in ihrem Dienstwagen auf dem Weg zu einem Termin befunden haben und soll sofort an den Tatort geeilt sein. Dort machte Merk sich am frühen Abend ein Bild vom schrecklichen Geschehen.
Für 19.00 Uhr war in Dachau eine Pressekonferenz vorgesehen, an der neben Merk auch Generalstaatsanwalt Christoph Strötz und der Leiter der Staatsanwaltschaft München II, Eduard Mayer, teilnehmen wollten.
Das Justizgebäude war am Abend großräumig abgesperrt. Polizeibeamte sicherten die Eingänge. Beamte hatten rot-weiße Bänder mit der Aufschrift „Polizeiabsperrung“ um das Gebäude gezogen. Zunächst war völlig unklar, wie der Angeklagte unbemerkt die Waffe in den Gerichtssaal mitbringen konnte. Offensichtlich gab es in dem Gebäude keine Personenkontrollen, obwohl die Sicherheitsvorkehrungen nach mehreren Anschlägen auf Richter und Staatsanwälte in den vergangenen Jahren verschärft wurden. Auch der Verteidiger oder die Verteidigerin des Angeklagten konnte die Tat offensichtlich nicht verhindern.