Blutkonserve vertauscht: Patientin starb im Klinikum Fürth

Ärztin verwechselte offenbar die Beutel: Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung!
von  Abendzeitung
Das Klinikum in Fürth: Hier geschah das schreckliche Versehen, das eine betagte Patientin das Leben kostete.
Das Klinikum in Fürth: Hier geschah das schreckliche Versehen, das eine betagte Patientin das Leben kostete. © Berny Meyer

Ärztin verwechselte offenbar die Beutel: Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung!

FÜRTH Tödliche Verwechslung! Eine betagte Patientin (88) des Fürther Klinkums starb allem Anschein nach, weil eine Ärztin versehentlich zwei Blutbeutel vertauscht hat. Ein Sprecher der Nürnberger Justizbehörden bestätigte, dass bereits ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung eingleitet worden ist.

Nach AZ-Informationen spielte sich das Drama in einem Zimmer ab, das von zwei alten, an Demenz leidenden Damen belegt war. Beide haben den gleichen Vornamen, Anna, und ihr Nachname fängt jeweils mit den Buchstaben „Sch“ an. Beiden Damen war vor einiger Zeit Blut entnommen worden, um es zu gegebener Zeit als Auffrischung wieder zu verwenden. Die mit den Namen beschrifteten Blutbeutel lagerten in einem Kühlfach.

Wurde der vorgeschriebene Verträglichkeitstest gemacht?

Weil sich ihr Zustand verschlechtert hatte, sollte die ältere der beiden Annas, eine bereits 97-jährige Frau, die Eigenblut-Auffrischung erhalten. Ihre Blutkonserve, so der Stand der Ermittlungen, wurde allerdings ihrer Bettnachbarin verabreicht. Die Folgen waren tödlich.

Innerhalb einer halben Stunde war Anna Sch. (88) tot. Ein Mediziner sagte zur AZ: „In einem solchen Fall verklumpt das Blut, die Adern verstopfen, der Kreislauf bricht zusammen. Hilfe wäre nur in einem sehr frühen Stadium möglich.“ Bei Anna Sch. tröpfelte der Tod langsam, aber beständig über die Kanüle in ihren Körper. Als schließlich eine Krankenschwester wieder nach ihr sah, war es bereits zu spät.

Die Rechtsmediziner der Uni Erlangen sollen nun im Auftrag der Staatsanwaltschaft herausfinden, ob zwischen der Transfusion und dem Tod der ohnehin schwerkranken Patientin ein tatsächlicher Zusammenhang besteht. Eine wichtige Frage, die noch nicht beantwortet ist: Wurde vor der Transfusion auch der vorgeschriebene Verträglichkeitstest gemacht? Bei einem derartigen Test hätte man das Vertauschen der Blutbeutel möglicherweise erkennen müssen.

Justizpressesprecher Dr. Andreas Quentin erklärte: „Die Ermittlungen, die sich gegen eine bestimmte Person richten, sind noch nicht abgeschlossen. Ursächliche Fragen müssen durch ein Gutachten beantwortet werden. Das kann noch einige Zeit in Anspruch nehmen“

Helmut Reister

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