Blinder Therapeut befummelt Patientin (23)
Sie hatte ein kaputtes Fußgelenk, der Angeklagte griff "zur Entspannung" in den Slip und an den Busen
NÜRNBERG Sie hatte einen Kapselriss am linken Fußgelenk, ließ die dicke Schwellung vom Physiotherapeuten ihres Vertrauens behandeln. Doch weil der Experte noch in ganz anderen Regionen massierte, musste sich Hans B. (33, Name geändert) am Mittwoch wegen „sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses“ vor dem Nürnberger Amtsgericht verantworten.
Der Angeklagte, blind wie viele Fachkräfte in diesem Beruf, erschien am Arm seines Verteidigers Bernd Lippmann. Obwohl ein Geständnis angekündigt war, versuchte sich Hans B. anfangs herauszureden: „Ihr Fuß war ziemlich geschwollen, bis hinauf zur Kniekehle“, erklärte er. Deshalb habe er etwas großflächiger bei der 23-Jährigen massiert.
Überhaupt sei ihr Zustand schlecht gewesen. Beim ersten Termin habe sie unter Tränen erzählt, dass ihr Freund sie verlassen habe. Da bot Hans B. ihr zur Entspannung eine Rückenmassage an. Dabei landete seine Hand laut Anklage im Slip der hübschen Blondine. „Ich bin vielleicht an den Rand des Slips gekommen“, sagte er. Auch habe sie gemeint: „Es ist o.k.“.
Die Richterin hielt ihm frühere Verfehlungen vor
Dass ihm die Hand auch bei zwei nachfolgenden Behandlungen entglitt – sowohl in den Slip als auch an den Busen der jungen Frau – räumte er schließlich doch noch ein.
Vielleicht, weil ihm die Richterin frühere Verfehlungen vorgehalten hatte: 2001 war er von einem anderen Arbeitgeber fristlos entlassen worden. Der Grund: Er hatte Patientinnen entspannende Intim-Massagen angeboten. „Solche Behandlungsmethoden werden in unserem Kurbad nicht durchgeführt“, hieß es, nachdem Kundinnen sich beim Chef beschwert hatten.
Auch nach den letzten Vorfällen verlor Hans B. seine Stelle. Er ist derzeit arbeitslos.
Der Familienvater wurde zu 18 Monaten Bewährungsstrafe und 1000 Euro Buße verurteilt. Er muss seine Sexualtherapie fortsetzen. Außerdem wurde ein zweijähriges Berufsverbot verhängt. So darf der Mann zwei Jahre lang weder als Physiotherapeut, Masseur, Osteopath oder Bademeister arbeiten. cis
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