Billigung von Straftaten - Verurteilung nach Palästina-Demo

Die Stimmung war aufgeheizt. Wenige Tage nach dem Anschlag der Hamas macht ein Demonstrant bei einer Solidaritätskundgebung für die Palästinenser Äußerungen, für die er nun zahlen soll.
dpa |
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Nach dem Anschlag der Hamas gab es vielerorts propalästinensische Demonstrationen. (Illustration).
Nach dem Anschlag der Hamas gab es vielerorts propalästinensische Demonstrationen. (Illustration). © Karl-Josef Hildenbrand/dpa
München

Das Landgericht München I hat eine Geldstrafe gegen einen Teilnehmer einer untersagten palästinensischen Solidaritätsdemonstration bestätigt. Zuvor hatte das Amtsgericht den 28-Jährigen wegen Billigung von Straftaten zu 110 Tagessätzen zu je 30 Euro - also 3300 Euro - verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. 

Der Angeklagte hatte nach Auffassung der Gerichte am 13. Oktober 2023 - wenige Tage nach dem Überfall der Hamas auf Israel - und in einem Fernsehinterview über den Terror-Anschlag der Hamas laut Gerichtsmitteilung gesagt: "Für die Tat alleine habe ich kein Verständnis, aber für die Jahre davor, was passiert ist, wenn ich dann diese Tat anschaue, dann sage, das ist viel zu wenig." Zudem sei der Angeklagte bei der Demonstration zeitweise vermummt gewesen.

Das Landgericht habe sein Urteil insbesondere auf die Auswertung von Videoaufzeichnungen von der Demonstration gestützt. Die Aufnahmen zeigten die Vermummung, zudem sei die Äußerung zu hören. 

Oberstaatsanwalt Andreas Franck – der Antisemitismusbeauftragte der bayerischen Justiz – warf dem Angeklagten vor, seine Äußerung nur sechs Tage nach dem Anschlag sei ein Schlag ins Gesicht der jüdischen Opfer gewesen. Er habe kein Verständnis dafür, dass Menschen ihre Versammlungsfreiheit dazu nutzen wollten, den Konflikt im Nahen Osten in Deutschland austragen zu wollen. 

Mit der Äußerung gegenüber dem TV-Journalisten habe der Angeklagte die Verbrechen der Hamas vom 7. Oktober 2023 gebilligt, hieß es weiter. Die Strafzumessung des Amtsgerichts sei fehlerfrei gewesen. Verteidigung wie auch Staatsanwaltschaft können binnen einer Woche Revision zum Bayerischen Obersten Landesgericht einlegen.

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