Billige Fälschungen oder Originale?
Ein Kunsthändler aus dem Raum Rosenheim muss sich seit Freitag wegen versuchten Betruges und Urkundenfälschung vor dem Landgericht Traunstein verantworten.
Traunstein – Die Staatsanwaltschaft wirft dem 64-Jährigen vor, zwischen 2003 und 2008 dutzendfach statt echter millionenteurer Gemälde billige Fälschungen zum Verkauf angeboten zu haben. Der Kaufmann war vor einem Jahr in erster Instanz zu drei Jahren Haft verurteilt worden.
Damals sorgte für Aufsehen, dass ein Gutachter nicht ausschloss, bei einem der angebotenen Bilder könnte es sich tatsächlich um ein Original von Pablo Picasso handeln. Eines der Gemälde wollte der Immobilienmakler sogar bei einem der weltweit renommiertesten Auktionshäuser versteigern lassen.
Doch wie in allen anderen Fällen kam es nicht dazu. Der Schwindel flog auf, als das Landeskriminalamt (LKA) im Frühjahr 2008 einen verdeckten Ermittler auf den Mann ansetzte. Bei der vereinbarten Übergabe schnappte die Falle zu. Die Staatsanwälte sind sich sicher: Der tatsächliche Wert der „Kunstwerke“ beträgt nur einige hundert Euro.
Für die Neuauflage des Verfahrens sind vor der 7. Strafkammer des Traunsteiner Landgerichts 16 Verhandlungstage angesetzt. Es wird mit einer erneut langwierigen Beweisaufnahme gerechnet. Ein Urteil soll es nicht vor Mitte September geben.