Bildung von Rettungsgassen: Eins links, zwei rechts
Hohenbrunn - „Eins links, zwei rechts“ – keine Strickanleitung, sondern das Motto einer Aktion des bayerischen Innenministeriums und des ADAC zur Bildung von Rettungsgassen nach Unfällen auf Autobahnen. „Unser Ziel ist, die Notwendigkeit der Rettungsgasse wieder stärker in das Bewusstsein der Autofahrer zu rücken“, sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) bei der Vorstellung gestern in Hohenbrunn.
Die Rettungsgasse müsse immer zwischen dem linken und den danebenliegenden rechten Fahrstreifen gebildet werden. Bei dreispurigen Autobahnen gelte die einfache Regel: eins links – zwei rechts.
Der Minister erinnerte zu Beginn der Hauptreisezeit daran, dass die Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge bereits bei stockendem Verkehr zu bilden sei. Geschlossen werden dürfe sie nicht schon, wenn das erste Einsatzfahrzeug durch ist, sondern erst, wenn im Bedarfsfall auch Fahrzeuge mit gelben Rundumleuchten zur Unfallstelle gelangt sind.
„Aufklärung tut Not“, sagte der Vorsitzende des ADAC-Südbayern, August Markl. Er beklagte, dass sich Rettungsfahrzeuge „im Zickzackkurs“ durch Staus schlängeln müssten. Hauptleidtragende seien die Unfallopfer.
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