BGH: Urteil gegen Kinderarzt rechtskräftig

Augsburg (dpa/lby) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen einen Augsburger Kinderarzt wegen des Missbrauchs von 20 Buben für rechtskräftig erklärt. Nach Angaben des Landgerichtes Augsburg vom Montag wies der BGH die Revision des Mannes zurück.
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Augsburg (dpa/lby) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen einen Augsburger Kinderarzt wegen des Missbrauchs von 20 Buben für rechtskräftig erklärt. Nach Angaben des Landgerichtes Augsburg vom Montag wies der BGH die Revision des Mannes zurück. Dieser war Ende Januar unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren und neun Monaten samt anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Das Augsburger Landgericht hatte dem Mediziner zudem ein lebenslanges Berufsverbot als Arzt auferlegt, welches der BGH jedoch kassierte.

Der Kinderarzt hatte im Prozess alle Vorwürfe zugegeben. Der Mann hatte immer wieder in Augsburg und München Kinder auf der Straße oder dem Spielplatz angesprochen, ihnen Spielzeug versprochen und sie dann in nahen Gebäuden missbraucht. Die schwerwiegendste Tat beging der Mann im August 2014 im niedersächsischen Garbsen. Dort entführte der Arzt einen Fünfjährigen in seine Wohnung in Hannover, wo er damals an der Medizinischen Hochschule arbeitete. Der Mann narkotisierte das Kind, verging sich an ihm und setzte es benommen wieder aus.

Das Augsburger Gericht hatte den Mann schon einmal zu dreizehneinhalb Jahren Gefängnis und Sicherungsverwahrung sowie zu einem Berufsverbot verurteilt. Dieses Urteil hatte der Bundesgerichtshof allerdings aufgehoben. In den neuen Verfahren musste die Schuldfähigkeit des Mannes noch einmal genau geprüft werden.

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