BGH: Streit um gestohlene Bilder muss neu verhandelt werden
Karlsruhe - Der Streit um das Eigentum an zwei gestohlenen Ölgemälden des Kunstmalers Hans Purrmann muss neu verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Freitag ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg auf und verwies den Fall zur neuen Verhandlung zurück.
Die Bilder waren der Familie des 1966 gestorbenen Künstlers 1986 entwendet worden. 2009 tauchten sie bei einem Autotechnik-Großhändler ohne Kunstkenntnisse wieder auf. Der Großhändler sagt, er habe die Gemälde in den späten 1980er Jahren von seinem Stiefvater geschenkt bekommen, der sie von einem Antiquitätenhändler gekauft habe. Er beruft sich darauf, die Bilder mindestens zehn Jahre in gutem Glauben besessen und damit das Eigentum daran erworben zu haben. Juristen nennen diesen Vorgang "Ersitzung". Das OLG Nürnberg hatte dem Großhändler Recht gegeben.
Ein Enkel Purrmanns (1880-1966) fordert die Bilder zurück, die seit der Beschlagnahme beim Amtsgericht Ansbach liegen und mehr als 100 000 Euro wert sein sollen.
Die Beweislast bei Zweifeln am guten Glauben liege bei der Gegenseite, sagte die Vorsitzende des V. Zivilsenats, Christina Stresemann.
Zwar gebe es für die "Ersitzung" keine generelle Pflicht für Laien, Nachforschungen beim Erwerb eines Kunstwerkes anzustellen. Der Käufer könne aber bösgläubig sein, wenn er Umstände unbeachtet lasse, die seinen Verdacht erregen mussten. (Az. V ZR 255/17)
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