BGH: Revision gegen Urteil im Steinewerfer-Prozess verworfen

Nürnberg/Karlsruhe (dpa/lby) - Die vom Landgericht Nürnberg-Fürth gegen zwei junge Männer verhängten Haftstrafen wegen des Werfens von Pflastersteinen von einer Autobahnbrücke sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) teilte am Freitag mit, die von den Verurteilten eingelegte Revision sei vom 4.
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Eine modellhafte Nachbildung der Justitia steht neben einem Holzhammer und einem Aktenstapel.
Volker Hartmann/dpa Eine modellhafte Nachbildung der Justitia steht neben einem Holzhammer und einem Aktenstapel.

Nürnberg/Karlsruhe (dpa/lby) - Die vom Landgericht Nürnberg-Fürth gegen zwei junge Männer verhängten Haftstrafen wegen des Werfens von Pflastersteinen von einer Autobahnbrücke sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) teilte am Freitag mit, die von den Verurteilten eingelegte Revision sei vom 4. Strafsenat als unbegründet verworfen worden. Es seien keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten festgestellt worden.

Das Landgericht hatte die beiden damals 17 und 20 Jahre alten Männer im Februar vergangenen Jahres wegen versuchten Mordes, Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu Jugendstrafen von dreieinhalb und vier Jahren Haft verurteilt.

Das Gericht hatte es als erwiesen erachtet, dass beide im Mai 2018 Pflastersteine und Holzpaletten von Autobahnbrücken im Raum Nürnberg auf die Autobahnen 3 und 73 geworfen hatten. Ein Lastwagenfahrer hatte Schnittwunden erlitten, als die Frontscheibe seines Fahrzeugs zu Bruch ging.

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