BGH prüft im Oktober Freisprüche für Ex-Deutsche-Bank-Chefs
Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft im Herbst die Freisprüche für die ehemaligen Deutsche-Bank-Chefs Rolf Breuer, Josef Ackermann und Jürgen Fitschen. Die Verhandlung in Karlsruhe ist für den 22. Oktober angesetzt, wie die Pressestelle des Gerichts am Freitag auf Anfrage mitteilte. Auch die Deutsche Bank bestätigte den Termin. Zuvor hatte der "Spiegel" darüber berichtet.
Revision eingelegt hat die Staatsanwaltschaft München, die den dreien versuchten Betrug und Falschaussage vorwirft. Um die Deutsche Bank vor Schadensersatz-Zahlungen wegen der Pleite des Medienkonzerns Kirch zu bewahren, hätten sie ihre Aussagen im Zivilprozess vor dem Oberlandesgericht München in den Jahren 2011 und 2012 abgesprochen.
Das Münchner Landgericht hatte Breuer, Ackermann, Fitschen und zwei weitere Ex-Top-Manager des Geldhauses im April 2016 freigesprochen. Nach einem Jahr Verhandlungsdauer sahen die Richter keinen Beweis für die Vorwürfe. Zwei der Freisprüche sind schon rechtskräftig. Hier hatten die Ankläger den Revisionsantrag zurückgenommen.
Die Staatsanwaltschaft hatte die Beweisführung der Strafkammer als lückenhaft und widersprüchlich kritisiert. Sie wollte für Ackermann und Breuer mehrjährige Haftstrafen erreichen, für Fitschen eine Bewährungsstrafe und eine Geldbuße. Bestätigt der BGH die Freisprüche, werden sie rechtskräftig. Andernfalls müsste der Prozess möglicherweise zumindest in Teilen neu aufgerollt werden.
Der 2011 gestorbene Medienunternehmer Leo Kirch hatte Breuer und die Deutsche Bank für den Zusammenbruch seines Konzerns verantwortlich gemacht. Dieser hatte sich Anfang 2002 in einem Fernsehinterview kritisch über die Kreditwürdigkeit der Kirch-Gruppe geäußert. 2014 hatte sich die Deutsche Bank mit den Kirch-Gläubigern und -Erben auf einen Vergleich geeinigt und 925 Millionen Euro gezahlt.