BGH prüft im Herbst Forderungen von Wirecard-Aktionären

Zehntausende Wirecard-Aktionäre haben im Insolvenzverfahren Forderungen angemeldet. Nach einem Zwischenurteil aus München dürfen sie auf ein wenig Geld hoffen. Bald soll dazu der BGH entscheiden.
dpa |
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Können 50.000 Wirecard-Aktionäre im Insolvenzverfahren Forderungen anmelden? (Archivbild)
Können 50.000 Wirecard-Aktionäre im Insolvenzverfahren Forderungen anmelden? (Archivbild) © Peter Kneffel/dpa
Karlsruhe

Der Bundesgerichtshof (BGH) will sich im Oktober mit den Forderungen von Aktionären im Wirecard-Insolvenzverfahren beschäftigen. Dabei geht es um die Frage, ob geschädigte Aktionäre mit ihren Schadenersatzansprüchen als einfache Gläubiger an der Verteilung der Insolvenzmasse zu beteiligen sind oder nicht. Das oberste deutsche Zivilgericht hat am 16. Oktober eine Verhandlung in Karlsruhe angesetzt. (Az. IX ZR 127/24)

Das Oberlandesgericht München hatte zuletzt im September 2024 in der Sache ein sogenanntes Zwischenurteil erlassen. Es entschied, dass die Aktionäre ihre Schadenersatz-Forderungen als Insolvenzforderungen geltend machen können. Bisher gibt es dazu noch keine höchstrichterliche Entscheidung. Der BGH soll nun klären, ob die Forderungen von Aktionären den gleichen Rang haben wie die Ansprüche von Gläubigern, denen ein Pleiteunternehmen Geld schuldet.

In Summe geht es um viel Geld: Laut Gericht haben etwa 50.000 Wirecard-Aktionäre Schadenersatzforderungen in Höhe von rund 8,5 Milliarden Euro zur Insolvenztabelle angemeldet. Insgesamt fordern die Wirecard-Gläubiger 15,4 Milliarden Euro. Die Insolvenzmasse beträgt derzeit rund 650 Millionen Euro. Voraussichtlich werden die Gläubiger also in jedem Fall nur einen kleinen Teil ihrer Forderungen bekommen.

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