BGH prüft Fitnessstudio-Bewertungen auf Yelp

Das Bewertungssystem des Online-Portals Yelp beschäftigt den Bundesgerichtshof (BGH). Die obersten Zivilrichter in Karlsruhe verhandelten am Dienstag über die Beurteilung mehrerer Fitnessstudios im Raum München.
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Ein Banner mit dem Logo des Bewertungsportals Yelp. Foto: Justin Lane/EPA/dpa/Archivbild
dpa Ein Banner mit dem Logo des Bewertungsportals Yelp. Foto: Justin Lane/EPA/dpa/Archivbild

Karlsruhe - Das Bewertungssystem des Online-Portals Yelp beschäftigt den Bundesgerichtshof (BGH). Die obersten Zivilrichter in Karlsruhe verhandelten am Dienstag über die Beurteilung mehrerer Fitnessstudios im Raum München. Die Betreiberin der Studios wirft Yelp vor, zu schlecht weggekommen zu sein und deshalb Kunden verloren zu haben. Das Urteil wird erst in der nächsten Zeit verkündet.

Auf Yelp vergeben die Nutzer einen bis fünf Sterne. In die Gesamtbewertung fließen allerdings nicht alle Wertungen ein. Eine automatisierte Software identifiziert nur die "empfohlenen Beiträge", die Yelp für hilfreich hält. Bei den Studios waren die allermeisten Beiträge unberücksichtigt geblieben, darunter viele positive.

Zuletzt hatte das Oberlandesgericht München Yelp untersagt, die Fitnessstudios auf diese Weise zu bewerten, und der Betreiberin Schadenersatz zugesprochen. Gegen dieses Urteil wehrt sich Yelp in Karlsruhe. Die Verhandlung drehte sich unter anderem darum, ob es ein Recht auf eine repräsentative Bewertung gibt und ob der Nutzer erkennen kann, wie die Gesamtnote zustande kommt.

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