BGH kippt mildes Urteil

Der Schwurgerichts-Boss Richard Caspar hatte die Angeklagte wegen Totschlags schuldig gesprochen. Schon ein anderer Fall von ihm wurde kassiert...
von  Helmut Reister
Sie wurde von ihrer Nachbarin mit über 40 Messerstichen brutal getötet: Jessica P. (†26).
Sie wurde von ihrer Nachbarin mit über 40 Messerstichen brutal getötet: Jessica P. (†26). © AZ-Archiv

 

NÜRNBERG/KARLSRUHE Schon wieder hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil des Nürnberger Schwurgerichts unter Vorsitz von Richter Richard Caspar gekippt! Nach dem Aufsehen erregenden „Tiefgaragen“-Mord muss nun auch der „Jessica“–Prozess neu aufgerollt werden.

Im Juli vergangenen Jahres hatte Caspar einen juristischen Balanceakt vollführt, der dem BGH nun sauer aufgestoßen ist. Er verurteilte Denise R. (29), die ihre Schulfreundin Jessica (†26) mit mehr als 40 Messerstichen brutal getötet hatte, nur wegen Totschlags zu 14 Jahren Haft. Mordmerkmale, die eine lebenslange Freiheitsstrafe nach sich gezogen hätte, sah Caspar nicht. Das wiederum brachte den Staatsanwalt auf die Palme, der das Verbrechen als klaren Mord einstufte – und beim BGH Revision gegen das Urteil einlegte.

Das oberste Gericht in Deutschland stellte sich nun auf seine Seite. Es rügte vor allen Dingen, dass Caspars Begründung für das vergleichsweise milde Urteil viel zu oberflächlich und nicht differenziert genug sei. Im Urteil nimmt dieser Sachverhalt lediglich zwei Zeilen ein. Auch Rechtsanwalt Lars Kittel, der die Angeklagte vertritt, erkennt im Urteil ein Manko: „Auch die Frage nach der Schuldfähigkeit meiner Mandantin wurde im Prozess nicht ausreichend genug beleuchtet.“

Nürnberger Juristen betrachten die gestrige BGH-Entscheidung als neuerliche „Ohrfeige“ für den manchmal etwas zögerlich wirkenden Vorsitzenden des Schwurgerichts. Erst im Februar hatte ein Senat des Bundesgerichtshofs den spektakulären Freispruch des Angeklagten im „Tiefgaragen“-Mord zu Makulatur gemacht. Der Fall muss, ebenso wie der „Jessica“-Prozess von einer anderen Kammer des Landgerichts verhandelt werden. Caspar hatte den Landschaftsgärtner Peter S. (46) aus Erlangen vom Vorwurf des Mordes an der Arzthelferin Susanne M. (†27) freigesprochen. Auch in diesem Fall ging die Staatsanwaltschaft in Revision und bekam recht.

 

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