BGH kippt Freispruch im Eishallen-Prozess

Der Prozess um den verheerenden Einsturz der Eissporthalle von Bad Reichenhall vor vier Jahren muss teilweise neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob am Dienstag den Freispruch eines Statikers auf.
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KARLSRUHE - Der Prozess um den verheerenden Einsturz der Eissporthalle von Bad Reichenhall vor vier Jahren muss teilweise neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob am Dienstag den Freispruch eines Statikers auf.

Der BGH sah „mehrere Rechtsfehler“ in dem entsprechenden Urteil des Landgerichts Traunstein. Dieses hatte im November 2008 entschieden, dass der Statiker zwar bei einem Gutachten Sorgfaltspflichten verletzt hatte. Es sei aber nicht erwiesen, dass sein Fehlverhalten ursächlich für das Unglück war, befand das Landgericht. Bei dem Einsturz waren am 2. Januar 2006 zwölf Kinder und drei erwachsene Frauen getötet sowie sechs weitere Menschen schwer verletzt worden.

Die gegen den Freispruch gerichteten Revisionen der Staatsanwaltschaft und von sechs Nebenklägern hatten nun Erfolg. Die Sache wurde zu neuer Verhandlung an das Landgericht Traunstein zurückverwiesen.

Das Dach der von der Stadt Bad Reichenhall betriebenen Eissporthalle war nach anhaltenden Schneefällen während eines Publikumslaufes eingestürzt – nur fünf Minuten vor der vom Betriebspersonal vorgesehenen Sperrung der Halle. Der Statiker hatte drei Jahre vor dem Einsturz im Auftrag der Stadt die Eishalle untersucht und in einem Gutachten den Zustand der 1972 errichteten Tragekonstruktion als „gut“ bezeichnet.

ddp

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