BGH hebt Urteil gegen Fürther Messerstecher auf

Der Fall eines wegen einer Messerattacke zu sieben Jahren Jugendstrafe verurteilten Fürthers muss in Teilen neu aufgerollt werden.
von  dpa
Laut BGH vernachlässigt das Landgericht-Urteil wesentliche erzieherische Gesichtspunkte.
Laut BGH vernachlässigt das Landgericht-Urteil wesentliche erzieherische Gesichtspunkte. © dpa

Der Fall eines wegen einer Messerattacke zu sieben Jahren Jugendstrafe verurteilten Fürthers muss in Teilen neu aufgerollt werden.

Karlsruhe/Fürth - Der Bundesgerichtshof (BGH) gab in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung einer Revision des verurteilten Mannes zum Teil statt. Nach Auffassung der Bundesrichter lässt sich am Schuldspruch des Landgerichts Nürnberg-Fürth selbst nicht rütteln, wohl aber am Strafmaß, betonten die Bundesrichter.

Lesen Sie hier: Schwerer Unfall: Frau (19) stirbt in Fahrzeugwrack

Nach Ansicht des BGHs berücksichtigt das Landgericht-Urteil von Ende Oktober 2015 "ausschließlich Umstände, die auch bei Erwachsenen berücksichtigt werden, lässt hingegen wesentliche erzieherische Gesichtspunkte völlig außer Betracht". Auch habe das Landgericht nicht ausreichend die Lebensumstände des beim Urteil 28-Jährigen gewürdigt. So sei dieser vorher nie straffällig geworden und habe nach abgeschlossener Berufsausbildung eine feste Stelle gehabt.

Lesen Sie auch: 26-jähriger Mann in Nürnberg niedergestochen

Das Landgericht hatte es in seinem Urteil als erwiesen angesehen, dass der 28-Jährige im Februar 2015 in einem Fürther U-Bahnhof einen 18-Jährigen plötzlich mit einem Messer niederstach und damit tödlich verletzte. Das spätere Opfer war im Vollrausch gegen die Freundin des Täters getorkelt; daraufhin sei es zu einem Wortgefecht gekommen, der zum Gewaltexzess führte. Der Verteidiger des Angeklagten hatte von einer "Notwehrstrategie" gesprochen und Freispruch verlangt.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.