BGH entscheidet über Schadenersatz nach Silikonskandal

Im Streit um Schadenersatz im Skandal um minderwertige Brustimplantate aus Industrie-Silikon verkündet der Bundesgerichtshof (BGH) heute sein Urteil. Der Revisionsprozess zwischen der AOK Bayern und dem TÜV Rheinland umfasst die Fälle von 26 Frauen, für die die AOK Operationskosten erstattet hatte.
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Eine defektes Silikonkissen der französischen Brustimplantate-Firma Poly Implant Prothese (PIP). Foto: Bruno Bebert/EPA/dpa/Archivbild
dpa Eine defektes Silikonkissen der französischen Brustimplantate-Firma Poly Implant Prothese (PIP). Foto: Bruno Bebert/EPA/dpa/Archivbild

Karlsruhe - Im Streit um Schadenersatz im Skandal um minderwertige Brustimplantate aus Industrie-Silikon verkündet der Bundesgerichtshof (BGH) heute sein Urteil. Der Revisionsprozess zwischen der AOK Bayern und dem TÜV Rheinland umfasst die Fälle von 26 Frauen, für die die AOK Operationskosten erstattet hatte. Die Frauen hatten reißanfällige Brustimplantate des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) austauschen lassen.

PIP hatte bis 2010 jahrelang Implantate mit für diese Zwecke nicht zugelassenem Industriesilikon verkauft. Das Unternehmen meldete 2011 Insolvenz an und wurde liquidiert. Der TÜV Rheinland hatte Qualitätssicherung und Dokumentation des Unternehmens geprüft, damit PIP das CE-Kennzeichen anbringen konnte, das Voraussetzung für den Einsatz von Medizinprodukten in Deutschland ist. Bei der Klage geht es um mehr als 50 000 Euro.

Im Juni 2017 hatte der BGH-Senat bereits entschieden, dass einer betroffenen Frau aus Ludwigshafen kein Schadenersatz vom TÜV Rheinland zusteht. Die Prüfer hätten bei der Überwachung von PIP keine Pflichten verletzt. Zuvor hatte sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit dem Fall befasst. (Az. VII ZR 151/18).

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