BGH betont posthum Schuld von verurteiltem Mörder

Augsburg (dpa/lby) - Nach dem Tod eines Prostituiertenmörders im Gefängnis hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Schuld des Mannes betont. Der 51-Jährige war im März in Haft gestorben, während noch sein Revisionsverfahren bei den Karlsruher Richtern lag.
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Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesgerichtshof. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild
dpa Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesgerichtshof. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild

Augsburg (dpa/lby) - Nach dem Tod eines Prostituiertenmörders im Gefängnis hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Schuld des Mannes betont. Der 51-Jährige war im März in Haft gestorben, während noch sein Revisionsverfahren bei den Karlsruher Richtern lag. Wegen des Todes wurde das Verfahren zwar beendet. Die BGH-Richter hätten in dem Einstellungsbeschluss allerdings darauf hingewiesen, dass das Mordurteil des Landgerichtes Augsburg gegen den Mann ansonsten Bestand gehabt hätte, teilte Landgerichtssprecher Christian Grimmeisen am Donnerstag mit. Die Nachprüfung des Schuldspruchs habe keine Fehler ergeben.

Der Mann war erst mehr als zwei Jahrzehnte nach dem Verbrechen aufgrund neuer DNA-Spuren an der Kleidung des Opfers festgenommen worden. Demnach hatte er 1993 in Augsburg die 36 Jahre alte Frau umgebracht. Im April 2019 war er zu lebenslanger Haft verurteilt worden. In dem Prozess hatte er zu den Vorwürfen geschwiegen.

Nach Angaben der Verteidigung hatte der Angeklagte gegenüber den Anwälten bestritten, der gesuchte Prostituiertenmörder zu sein. Die Rechtsanwälte hatten einen Freispruch verlangt, weil die Indizien für eine Verurteilung ihrer Ansicht nach nicht ausreichten.

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