BGH bestätigt Urteil gegen Augsburger Polizistenmörder

Dreieinhalb Jahre nach dem Mord an dem Augsburger Polizisten Vieth gibt es ein erstes rechtskräftiges Urteil. Der BGH bestätigte den Schuldspruch für einen Mann, der wohl nie mehr in Freiheit kommen wird. Im März könnte sein Bruder auch verurteilt werden.
Augsburg/Karlsruhe - Der Mörder des Augsburger Polizisten Mathias Vieth wird voraussichtlich den Rest seines Lebens im Gefängnis verbringen. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Revision des 59-Jährigen gegen das Urteil des Landgerichts Augsburg als unbegründet zurück, wie der Augsburger Gerichtssprecher Claus Pätzel am Donnerstag berichtete.
Der Mann, der bereits 1975 bei Augsburg einen Polizisten erschossen hatte, war vor knapp einem Jahr wegen Mordes an einem 41-jährigen Polizeibeamten zur Höchststrafe verurteilt worden. Die Strafkammer hatte auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt und Sicherungsverwahrung angeordnet. "Zwei getötete Polizeibeamte sind wahrlich genug", betonte der Vorsitzende Richter Christoph Wiesner damals.
Der BGH hat laut Pätzel nun zwar zwei Waffendelikte wegen Verjährung aus dem Urteil gestrichen. "Auf das Ergebnis im Übrigen hat sich diese Marginalie jedoch nicht ausgewirkt", sagte der Gerichtssprecher.
Derzeit steht der ältere Bruder des Mannes wegen des Polizistenmordes vor Gericht. Im ersten Prozess war das Verfahren gegen den 61-Jährigen abgetrennt worden, weil er an Parkinson leidet und vorübergehend nicht verhandlungsfähig war. Die Brüder sollen den 41 Jahre alten Beamten Ende Oktober 2011 nach einer nächtlichen Verfolgungsjagd umgebracht haben. Vieth und seine Streifenkollegin sollen die Brüder bei der Vorbereitung eines Raubüberfalls überrascht haben. Die Polizistin überlebte die heftige Schießerei im Augsburger Stadtwald leicht verletzt.
Für Vieths Familie bedeute die Entscheidung der Karlsruher Richter "viel Erleichterung", sagte Nebenkläger-Anwalt Walter Rubach, der die Witwe und die Schwester Vieths vertritt. Er geht davon aus, dass im März auch der zwei Jahre ältere Bruder in Augsburg verurteilt und dann dieser Schuldspruch ebenfalls vom BGH bestätigt wird. Die Verteidiger des 61-Jährigen haben bereits eine Reihe von Befangenheitsanträgen gegen die Richter gestellt, sind aber damit gescheitert.