Bewährungsstrafen für Steuerhinterziehung mit Zahngold

Am Ende bleiben Asche und Rauch - sowie Eheringe, Zahngold, Herzschrittmacher. Nach der Einäscherung von Verstorbenen denken Trauernde selten an die Überreste. Krematorien schon. Nicht selten machen sie damit Geld, wie ein Fall aus Kempten zeigt.
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Ein Sarg wird im Krematorium in einen Ofen gefahren. Foto: Kay Nietfeld/dpa/Archivbild
dpa Ein Sarg wird im Krematorium in einen Ofen gefahren. Foto: Kay Nietfeld/dpa/Archivbild

Augsburg/Kempten (dpa/lby) - Weil sie sich nach der Einäscherung von Toten am Verkauf von Zahngold bereichert haben, hat das Amtsgericht Augsburg zwei Verantwortliche eines Krematoriums zu Bewährungsstrafen verurteilt. Der Betreiber der Kemptener Anlage erhielt am Mittwoch eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Der Betriebswart wurde zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt. Der 54 Jahre alte Leiter des Krematoriums muss zudem 15 000 Euro an wohltätige Vereine zahlen. Der Betriebswart 6000 Euro.

Beide gestanden, Zahngold und andere Edelmetalle aus der Asche von Toten an eine Verwertungsfirma verkauft und nicht ordnungsgemäß versteuert zu haben. Dem Fiskus war laut Anklage zwischen 2014 und 2016 ein Schaden von knapp 340 000 Euro entstanden. Die Steuerschulden hatte das Duo aber schon vorab beglichen.

Im Urteil berücksichtigt wurden allerdings nur die Fälle ab Juli 2015. Grund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 2015, nach dem alle Überreste eines Toten, darunter auch Metalle, als Teil der Totenasche gewertet werden. Demzufolge ist die unbefugte Entnahme von Überresten wie Zahngold strafbar.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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