Bewährungsstrafe für Untreue von mehr als 180 000 Euro

Kaffeekapseln, ein Beistelltisch, Notebooks: Mehr als 750 Produkte hat sich eine Geschäftsführerin eines Jugendzentrums geleistet - von dem Geld für die Jugendarbeit. Nun fiel das Urteil.
von  dpa
Das Gebäude des Landgerichts Bayreuth. Foto: Daniel Karmann/dpa
Das Gebäude des Landgerichts Bayreuth. Foto: Daniel Karmann/dpa © dpa

Bayreuth (dpa/lby) - Weil sie mehr als 180 000 Euro veruntreut hat, ist die ehemalige Geschäftsführerin eines Bayreuther Jugendzentrums zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Außerdem müsse die 49-Jährige das Geld zurückzahlen, verkündete der Richter am Mittwoch.

Die Angeklagte hatte die Untreue von Anfang an gestanden. "Ich habe diese Taten begangen, weil ich kaufsüchtig bin", ließ sie über ihre Verteidigerin erklären. Schon als Kind habe sie gerne eingekauft, "da fühlt man sich als kleine Prinzessin." Neben ihrer Kaufsucht leide sie an zwanghaftem Horten und einer Depression.

Als ihre zweite Ehe scheiterte, habe sie ihr mangelndes Selbstwertgefühl mit Einkäufen ausgeglichen: zig Laptophüllen in verschiedenen Farben, alle paar Tage neue Dekoartikel. "Kein Mensch braucht das, das ist auch klar", erklärte die Verteidigerin. Irgendwann habe ihre Mandantin sogar ein eigenes Lager angemietet. Ihr Gehalt habe dafür nicht gereicht, also habe sie sich an den Kreditkarten und Konten des Jugendzentrums bedient.

Die ehemalige Geschäftsführerin hat nach eigenen Angaben mehr als 750 Artikel so finanziert - von 2015 bis 2017. Um die Taten zu verschleiern, habe sie Ersatzbelege geschrieben und sich fiktive Verwendungszwecke ausgedacht. "Ich habe natürlich immer Angst gehabt und gezittert", sagte die Angeklagte vor Gericht unter Tränen.

Aber selbst bei der jährlichen Kassenprüfung flog nichts auf. Der Haushalt des Jugendzentrums sei für ehrenamtliche Kassenprüfer so komplex, versuchte der damalige Schriftführer des Zentrums zu erklären. "Man hat das nicht erkennen können." Erst der jetzige Geschäftsführer sei der Angeklagten auf die Schliche gekommen.

Gemeinsam hätten sie dann tagelang jede einzelne Ausgabe überprüft und das Lager geräumt, sagte die Angeklagte. Einige Päckchen hätten sie noch zurückgeben, manche Artikel weiterverkaufen können. Außerdem habe sie ihre Riester-Rente aufgelöst und sich Geld bei ihrer Mutter geliehen. Mit der Zwangsversteigerung ihrer Wohnung wolle sie dann den Großteil ihrer Schulden abbauen.

"Letztlich sind sowohl der Verein als auch die Angeklagte mit einem blauen Auge davongekommen", meinte der Richter, der mit seiner Entscheidung den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung folgte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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