Bewährung für den Taxler

MÜNCHEN/LENGGRIES - Der Taxifahrer erhält geringe Schuld am Tod eines Schülers (16†), den er an Parkbucht ausgesetzt hatte. Sein Fehlverhalten sei an der untersten Grenze.
Gastwirt Moncef Boussetta (51), Vater des totgefahrenen Schülers Benjamin L. (16†), kommentierte das Urteil des Landgerichts München II mit nur einem Wort: „Beschissen.“
Taxifahrer Krzysztof K. (33), der Mitschuld an dem Unfalltod des Schülers trägt, wurde wegen Aussetzung mit Todesfolge zu 18 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es zwar als bewiesen an, dass er den betrunkenen Schüler Benjamin L. in der Nacht zum 31. März 2007 in einer Parkbucht an der B 13 kurz vor Lenggries ausgesetzt und seinem Schicksal überlassen hatte. Aber das Fehlverhalten sei an der untersten Grenze.
Rückblick
Benjamin L. hatte mit Freunden in einer Bad Tölzer Disco gefeiert. Er hatte 2,64 Promille. Auf der Heimfahrt im Taxi nach Lenggries musste der Fahrer in der Bucht halten. Der Schüler übergab sich zwei Mal, verweigerte dann die Weiterfahrt. Der Taxler bat ihn einzusteigen, ist dann aber weggefahren, ohne Hilfe zu verständigen. Der Vorsitzende Richter Walter Weitmann: „Die hilflose Lage war Ihnen klar, Sie fuhren aber weiter, obwohl Sie sagten, dass Sie ihr eigenes Kind so nicht dort allein gelassen hätten.“
Im Rausch torkelte der Junge auf die Straße und wurde von einem VW-Bus erfasst. Benjamin durchschlug mit dem Kopf die Windschutzscheibe. Durch den Abriss des Rückenmarks war er in Sekunden tot. Die Leiche wurde noch von einem weiteren Auto überfahren. Gegen den VW-Bus-Fahrer wird die Staatsanwaltschaft ermitteln, weil er in der Nacht zu schnell gewesen ist. Er hätte sein Tempo der Sichtweite anpassen müssen, um rechtzeitig bremsen zu können. th