Betrug mit falschen Autohäusern: Weitere Haftstrafe

München (dpa/lby) - Im Verfahren um einen Millionenbetrug mit falschen Autohäusern muss eine 36-Jährige wegen gewerbsmäßigen Betrugs ins Gefängnis. Die Richter am Landgericht München I verkündeten am Donnerstag als Strafmaß eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten.
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Blick auf die Handschellen eines Justizbeamten im Landgericht. Foto: Friso Gentsch/dpa/Symbolbild
dpa Blick auf die Handschellen eines Justizbeamten im Landgericht. Foto: Friso Gentsch/dpa/Symbolbild

München (dpa/lby) - Im Verfahren um einen Millionenbetrug mit falschen Autohäusern muss eine 36-Jährige wegen gewerbsmäßigen Betrugs ins Gefängnis. Die Richter am Landgericht München I verkündeten am Donnerstag als Strafmaß eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten.

Der Vorsitzende Richter erklärte, dass die Frau als Mittäterin in 17 Fällen Menschen um Geld in Höhe von rund 650 000 Euro betrogen habe. Die Richter blieben leicht unter der Strafforderung der Staatsanwaltschaft.

Drei Mittäter der Frau waren bereits zuvor zu Haftstraßen verurteilt worden, der Haupttäter zu neun Jahren Haft. Insgesamt hatten die Täter in 31 Fällen seit Februar 2016 Menschen und Unternehmen um rund 1,1 Millionen Euro geprellt. In Bayern, Hessen und Sachsen trieben sie ihr Unwesen und brachten ihre Opfer online dazu, Geld für Autos zu überweisen, die es nicht gab. Dafür bauten sie ein System aus falschen Identitäten und Tarnkonten auf.

Die nun verurteilte Frau hatte laut Gericht seit 2017 bei den Taten maßgeblich mitgeholfen. Der Kammervorsitzende betonte, wie "extrem raffiniert" sie dabei vorgegangen sei und dass er ein solches Ausmaß an Betrug bislang noch nicht erlebt habe.

Ein frühes und umfassendes Geständnis, mit dem sie nach Aussage der Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wesentlich erleichtert hatte, kam der 36-Jährigen strafmildernd zugute. Zudem berücksichtigten die Richter den Gesundheitszustand der Frau, der sich in den rund 13 Monaten Untersuchungshaft stark verschlechtert habe. Aus gesundheitlichen Gründen war das Verfahren gegen die Frau Ende März auch abgetrennt und erst im April fortgesetzt worden.

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