Betrug? Felbinger soll seine Immunität verlieren

Dem Abgeordneten der Freien Wähler werden fingierte Dienstverträge und missbräuchlicher Einsatz der Pauschale vorgeworfen.
Ralf Müller |
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Für den Landtagsabgeordneten Günther Felbinger (Freie Wähler) dürfte es ungemütlich werden.
dpa Für den Landtagsabgeordneten Günther Felbinger (Freie Wähler) dürfte es ungemütlich werden.

München - Um mehr als 55.000 Euro soll der unterfränkische Freie-Wähler-Landtagsabgeordnete Günther Felbinger (Main-Spessart) den Staat nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München I betrogen haben. An diesem Donnerstag muss der Rechtsausschuss des Parlaments über einen Antrag der Staatsanwaltschaft entscheiden, die Immunität des Abgeordneten aufzuheben, um den Weg für eine Anklageerhebung freizumachen. Es gilt als sicher, dass der Ausschuss dem nachkommt.

Betrug in mehreren Fällen

Die Münchener Staatsanwaltschaft sieht den Fall Felbinger schwerwiegender als bisher angenommen. Sie will Anklage gegen den Parlamentarier wegen fünf tatmehrheitlicher Fälle des Betrugs vor einer Großen Strafkammer am Landgericht München erheben. Felbinger habe durch fünf rechtlich selbstständige Handlungen versucht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil auf Kosten des Staates zu verschaffen, heißt es ist einem Schreiben, das den Abgeordneten des Rechtsausschusses vorliegt.

Felbinger arbeitete laut Staatsanwaltschaft mit fingierten Dienstverträgen, die er mit dem Vermieter seines Bürgerbüros sowie pauschal der Kreisgruppe Main-Spessart sowie dem Bezirksverband Unterfranken der Freien Wähler abschloss. Damit zapfte er eine jedem Abgeordneten zustehenden Pauschale für Arbeits-, Dienst- und Werkverträgen an, die derzeit bei über 90.000 Euro jährlich liegt. Damit können Mitarbeiter zur Unterstützung der parlamentarischen Arbeit eines Politikers bezahlt werden.

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Im Falle Felbinger habe jeweils "tatsächlich kein Leistungsaustausch" stattgefunden, bewerten die Staatsanwälte Inhalt und Abwicklung der Verträge nach der Auswertung umfangreicher Unterlagen, die Ende vergangenen Jahres bei der Durchsuchung von insgesamt elf Objekten sichergestellt worden waren. Dabei fiel gleich auf, dass die Dotierung eines mit dem Vermieter des Felbinger-Bürgerbüros angeschlossenen Dienstvertrags jeweils exakt der Höhe der Miete entsprach.

2010 soll Felbinger auf diese Weise 13.770 Euro, in den Jahren 2011 bis 2013 jeweils 10.080 Euro und in den Jahren 2014 und 2015 zusammen 11.783 Euro unberechtigt kassiert oder den jeweiligen Gliederungen der FW in Unterfranken zugeschanzt haben.

Der Abgeordnete hatte nach Bekanntwerden der Vorwürfe 65.000 Euro an das Landtagsamt zurückerstattet und war von seinen Ämtern zurückgetreten. Sein Landtagsmandat behielt er jedoch bislang.

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