Betrügerischer Bürgermeister gibt satzungswidrige Kreditaufnahmen zu

Der frühere Bürgermeister der Marktgemeinde Wolnzach hat am Mittwoch vor dem Münchner Landgericht eingeräumt, in den Jahren 2007 und 2008 hinter dem Rücken des Gemeinderates satzungswidrige Kredite aufgenommen zu haben.
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Das Muster der auch als "Geschäftsführer-Trick" bekannten Masche erinnert an den häufig an Senioren verübten "Enkeltrick".
dpa Das Muster der auch als "Geschäftsführer-Trick" bekannten Masche erinnert an den häufig an Senioren verübten "Enkeltrick".

MÜNCHEN - Der frühere Bürgermeister der Marktgemeinde Wolnzach hat am Mittwoch vor dem Münchner Landgericht eingeräumt, in den Jahren 2007 und 2008 hinter dem Rücken des Gemeinderates satzungswidrige Kredite aufgenommen zu haben.

In einer Erklärung des 63-jährigen Bürgermeisters Josef Schäch heißt es, er habe den von der Haushaltssatzung gesteckten finanziellen Rahmen nicht eingehalten. Für diesen Fehler wolle er sich ausdrücklich entschuldigen.

Auch Schächs mitangeklagter damaliger Kämmerer Wolfgang Zwack hat den Untreue-Vorwurf der Staatsanwaltschaft zugegeben. Schäch (Freie Wähler) war zuletzt Landrat im Kreis Pfaffenhofen an der Ilm, vor gut einem Jahr wurde er er suspendiert. Der 42-jährige Zwack war damals sein persönlicher Referent.

Beide Angeklagten beteuerten, sie hätten der Gemeinde nicht schaden wollen. Die über den Kassenkreditrahmen von drei Millionen Euro hinaus aufgenommenen Darlehen dienten laut Schäch der Finanzierung eines umfangreichen Investitionsprogramms, das vom Gemeinderat beschlossen worden sei.

„Es kam mir nie in den Sinn, der Gemeinde zu schaden“, versicherte der ehemalige Kämmerer, „ich wollte Wolnzach voranbringen“. Er habe in Absprache mit dem damaligen Bürgermeister gehandelt und diesen „regelmäßig“ auf die Notwendigkeit eines Nachtragshaushalts hingewiesen.

Laut Anklage ist der Marktgemeinde durch die Zinsen für die satzungswidrig aufgenommenen Kassenkredite ein Gesamtschaden von gut 180 000 Euro entstanden. Dies wird von den Angeklagten und ihren Verteidigern angezweifelt. Bisher sei den angefallenen Zinsen nie die Wertsteigerung durch die Investitionen gegenübergestellt worden, monierte Anwalt Hans-Dieter Gross. Nur so könne ein eventueller Schaden ermittelt werden, der Voraussetzung für den Tatbestand der Untreue sei. Unabhängig von der strafrechtlichen Bewertung der Vorgänge sei Schäch als kommunaler Wahlbeamter an die Haushaltssatzung gebunden gewesen, stellte der Vorsitzende Richter Martin Rieder klar.

Dem ehemaligen Kämmerer wird über die Kreditaufnahmen hinaus zur Last gelegt, er habe zwei Privatwagen und einen Fernseher mit Geld der Gemeinde finanziert und die Kosten als Ausgaben für das Gemeinwesen deklariert. Zwack hat auch das eingeräumt, den Schaden habe er wiedergutgemacht.

dpa

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