Beschwerde im Fall Wolbergs geht bei OLG ein

Regensburg (dpa/lby) - Im Fall einer zweiten Anklage gegen den suspendierten Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs (SPD) ist nun das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg am Zug. Dort ist die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Regensburg gegen eine Entscheidung des Landgerichts eingegangen, wie das OLG am Freitag mitteilte.
dpa |
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Regensburg (dpa/lby) - Im Fall einer zweiten Anklage gegen den suspendierten Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs (SPD) ist nun das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg am Zug. Dort ist die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Regensburg gegen eine Entscheidung des Landgerichts eingegangen, wie das OLG am Freitag mitteilte. Das Landgericht hatte entschieden, die Anklage nicht zuzulassen. Die Anwälte des Politikers haben bis zum 25. März Zeit, sich zu der Beschwerde zu äußern.

Danach - beziehungsweise nach Ablauf dieser Frist - werde der 2. Strafsenat des OLG über die Beschwerde beraten, hieß es. Wann er darüber entscheiden wird, sei noch nicht absehbar.

Wolbergs muss sich seit Ende September wegen Vorteilsannahme und Verstoßes gegen das Parteiengesetz verantworten. In dem Prozess geht es unter anderem um die Frage, ob bei der Vergabe eines Bauprojektes an den mitangeklagten Bauunternehmer Volker Tretzel dessen Spenden an die SPD eine Rolle gespielt haben. In der neuerlichen Anklage hatte die Staatsanwaltschaft den Verdacht erhoben, dass der SPD-Ortsverband Stadtsüden von einem weiteren Bauunternehmer zwischen 2012 und 2016 finanzielle Zuwendungen in Höhe von gut 160 000 Euro bekam.

Dem Gerichtsbeschluss nach besteht in allen von der Staatsanwaltschaft erhobenen neuen Anklagepunkten eine untrennbare Verknüpfung mit den Tatvorwürfen, die im laufenden Verfahren verhandelt werden. Das führe zu einem Verfahrenshindernis. Das sieht die Anklagebehörde anders und legte Beschwerde ein.

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