Beschlagnahmung von "Zeitungszeugen" war rechtswidrig
Darf man NS-Propagandablätter nachdrucken und verbreiten? Ein britischer Herausgeber sieht darin kein Problem: Mit solchen Dokumenten müsse man sich auseinandersetzen. Vor Gericht hat er sich gegen den Freistaat durchgesetzt und kann nun auf viel Geld hoffen.
München - Die Beschlagnahmung einer Auflage der historischen Wochenzeitschrift "Zeitungszeugen" mit Beilage des NS-Propagandablatts "Völkischer Beobachter" war rechtswidrig. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) München hat der britische Verleger Peter McGee seinen Rechtsstreit gegen den Freistaat Bayern auch in zweiter Instanz gewonnen. Sein Anspruch auf Entschädigung wurde am Donnerstag dem Grunde nach bestätigt. Zur Entscheidung über die Höhe verwies das OLG das Verfahren zurück ans Landgericht.
Der Herausgeber und Historiker McGee will 2,6 Millionen Euro, weil die bayerischen Behörden im Jahr 2009 rund 12 000 Exemplare der Zeitschrift beschlagnahmt hatten. Sein Anwalt sprach in der mündlichen Verhandlung von einem "vernichtenden Image-Schaden".
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Die Sammeledition stellte die Presselandschaft in Deutschland zur Nazi-Zeit dar. Gleich die zweite Ausgabe wurde bundesweit beschlagnahmt, weil ihr der "Völkische Beobachter" von 1933 beilag. Der Staatsanwalt ermittelte wegen Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen und Verletzung des Urheberrechts.
Auslöser war eine Anzeige des Freistaats Bayern, der die Lizenzrechte des NS-Verlags Franz Eher hielt. Den Beschlagnahmebeschluss des Amtsgerichts München hob das Landgericht später auf. Damit steht laut OLG "ein rechtswidriger Eingriff ins Eigentum des Verlags" fest. Dieser Auffassung war zuvor auch das Landgericht.
McGee will mit der Verbreitung von Nachdrucken damaliger Zeitungen die unmittelbare Begegnung mit Dokumenten aus der NS-Zeit ermöglichen. Er hat ähnliche Editionen bereits in vielen anderen Ländern herausgebracht, darunter Dänemark, Norwegen und die Niederlande.
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