Berufungsverfahren gegen 85-Jährige wegen Ladendiebstahls

Memmingen (dpa/lby) - Weil eine Rentnerin mehrfach Kosmetik und Lebensmittel gestohlen hat, muss sie sich heute vor dem Landgericht Memmingen in einem Berufungsverfahren verantworten. Die 85-Jährige hatte in einem Supermarkt in Bad Wörishofen (Landkreis Unterallgäu) Waren in einem Gesamtwert von knapp 18 Euro eingesteckt.
von  dpa
Das Memminger Landgericht ist zu sehen.
Das Memminger Landgericht ist zu sehen. © Karl-Josef Hildenbrand, dpa

Memmingen (dpa/lby) - Weil eine Rentnerin mehrfach Kosmetik und Lebensmittel gestohlen hat, muss sie sich heute vor dem Landgericht Memmingen in einem Berufungsverfahren verantworten. Die 85-Jährige hatte in einem Supermarkt in Bad Wörishofen (Landkreis Unterallgäu) Waren in einem Gesamtwert von knapp 18 Euro eingesteckt.

Die Wiederholungstäterin war im August 2018 vom Amtsgericht Memmingen zu einer Gefängnisstrafe von vier Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Sowohl der Verteidiger als auch die Staatsanwaltschaft haben dagegen Berufung eingelegt. Der Rechtsanwalt verweist auf das hohe Alter seiner Mandantin und fordert ein milderes Urteil. Die Staatsanwaltschaft will eine höhere Haftstrafe erreichen.

Die Seniorin war bereits mehrfach wegen Ladendiebstahls vor Gericht. Als Motiv gab die Witwe an, dass ihre Rente zu gering sei, um davon leben zu können. Bundesweite Bekanntheit erlangte der Fall im Jahr 2017, als das Amtsgericht die Rentnerin bereits einmal zu einer dreimonatigen Haftstrafe verurteilt hatte. Nach 55 Tagen im Gefängnis wurde sie kurz vor Weihnachten vorzeitig entlassen. Zu dem erneuten Diebstahl kam es noch während der Bewährungszeit.

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