Berufungsprozess gegen selbst ernannten Forscher
Dirk Weickmann (42) aus Weißenburg hat angeblich ein Krebsheilmittel aus Spinnengift entwickelt.
MÜNCHEN/WEISSENBURG Vor dem Landgericht München I beginnt heute der Berufungsprozess gegen den selbst ernannten Krebs- und Spinnenforscher Dirk Weickmann. Der Weißenburger war vor knapp zwei Jahren vom Amtsgericht München wegen tierquälerischer Haltung von Schlangen, Echsen und anderen Tieren zu neun Monaten Bewährungsstrafe verurteilt worden. Ein Verfahren wegen desselben Delikts ist – ebenfalls in zweiter Instanz – beim Stuttgarter Landgericht anhängig.
In beiden Verhandlungen hat sich der 42-Jährige vergeblich auf Immunität berufen. Er sei Mitglied des diplomatischen Korps der Republik Gambia. Der gelernte pharmazeutisch-technische Assistent beschäftigt die Justiz seit Jahren. Mehrmals waren in seinen Wohnungen Tiere beschlagnahmt worden.
Der Angeklagte will ein Krebsheilmittel aus Spinnengift entwickelt haben. Eine Ärztin hatte für ihn das Präparat mehreren inzwischen gestorbenen Patienten verabreicht. Wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz war er deshalb 2005 zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Für die Berufungsverhandlung sind zwei Tage angesetzt.